Zertifikats-/Testpflicht für Mitarbeitende in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und der Spitex
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die kantonale Covid-Verordnung angepasst. Neu gilt eine Zertifikats- bzw. Testpflicht für alle Mitarbeitenden in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Spitex-Organisationen. Mitarbeitende, die über kein gültiges Zertifikat verfügen, müssen sich regelmässig testen lassen. Die Arbeitgeber stellen ein kostenloses repetitives Testen zur Verfügung. Die Institutionen sollen die Betriebstests beim Kanton anmelden; die Kosten übernimmt der Bund. Die Änderung tritt am 16. Dezember 2021 in Kraft und ist wie die anderen kantonalen Massnahmen bis zum 24. Januar 2022 befristet.
(text:pd/bild:zvg)