28 November 2021

Wilderswiler Stimmbevölkerung nimmt beide Vorlagen an

Der Souverän von Wilderswil stimmt heute Sonntag über zwei Zonenplanänderungen ab. In der ersten ging es um die Anpassung der Naturgefahren in der baurechtlichen
Grundordnung. Bei der Zweiten handelte es sich um eine Teilumzonung der Zone für öffentliche Nutzung E „Forstbetriebsgebäude“ in die Arbeitszone A. Beide Vorlagen wurden angenommen.

Die erste Vorlage wurde mit 85.51% Ja-Stimmen deutlich angenommen.
Das Hochwasserereignis im August 2005 hat sehr deutlich das grosse Gefahrenpotenzial aufgezeigt, welches in unserer Region vorhanden ist. Vom 20. bis 23. August 2005 verursachten lang andauernde Niederschläge über dem gesamten Einzugsgebiet der Lütschine Überschwemmungen in den Lütschinentälern, entlang der Lütschine und auf dem gesamten Bödeli bis nach Interlaken. Im Raum Bödeli verursachte das Hochwasserereignis Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Kulturland im Umfang von rund 160 Millionen Franken. Auch bei den späteren Hochwasserereignissen in den Jahren 2007 und 2011 wurde der Handlungsbedarf erneut aufgezeigt. Mit dem Beschluss und der Genehmigung des Zonenplans „Naturgefahren“ wird der bisher rechtsgültige Zonenplan „Gefahrenhinweise auf Naturgefahren“ aus dem Jahre 2008 aufgehoben. Durch die Aktualisierung der Naturgefahrenkarte bzw. des Zonenplans „Naturgefahren“ in der baurechtlichen Grundordnung verbessert sich für viele Grundeigentümer:innen, welche ein von Naturgefahren betroffenes Grundstück besitzen, die Situation bei Bauvorhaben. Für die unüberbauten und von einer mittleren oder erheblichen Gefährdung betroffenen Parzellen wurde eine Interessenabwägung vorgenommen. Diese hat ergeben, dass im Zuge des Planerlassverfahrens keine von neuen Naturgefahren betroffenen Bauzonen ausgezont werden müssen.

Die zweite Vorlage wurde ebenfalls deutlich mit 83.25% Ja-Stimmen angenommen.
Das Forstbetriebsgebäude wird als Folge des neu gegründeten Gemeindeverbands „Forst Lütschinentäler“ (www.forstluetschinentaeler.ch) in seiner ursprünglichen Nutzungsart nicht mehr benötigt. Das Gebäude liegt gemäss rechtskräftigem Zonenplan Dorfgebiet Wilderswil vom 17. Februar 2009 in der Zone für öffentliche Nutzung E „Forstbetriebsgebäude“. Zweck der ZöN E ist die Nutzung für den Forstbetrieb und öffentliche Werke und Dienste, wobei bestehende Bauten und Anlagen umgebaut und erweitert werden dürfen. Für Neu und Erweiterungsbauten gelten, mit Ausnahme des Ausschlusses der touristischen Nutzung, die baupolizeilichen Masse der Arbeitszone A. Die Entwicklung hat gestalterisch als Einheit zu erfolgen. Mit diesen Zonenbestimmungen ist die Nutzung des bestehenden Gebäudes klar auf öffentliche Nutzungen eingeschränkt. Mit der Umzonung kann das bereits bestehende Gebäude sinnvoll weitergenutzt werden. Durch die Umzonung entstehen für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten. Aufgrund des durch die Planungsmassnahme generierten Mehrwerts hat die Grundeigentümerin eine Mehrwertabgabe zu leisten. Die Höhe der Mehrwertabgabe wird nach Genehmigung der Planung mit einer Verfügung definitiv festgelegt.

(text:pd&ch/bild:beo)