Was ist der aktuelle Stand bei der Überbauungsordnung „IBI-Areal“ in Interlaken?
Die Überbauungsordnung „IBI-Areal“ nimmt an der nächsten Sitzung des Grossen Gemeinderates Interlaken einen neuen Versuch. An der Sitzung Ende Juni wurde ein Rückweisungsantrag angenommen. Inhalt der Forderung an den Gemeinderat war die eigentumsrechtliche Entflechtung des künftigen IBI-Betriebsareal und der Wohnüberbauung. Wie hierzu der aktuelle Stand aussieht, weiss der Gemeindepräsident von Interlaken, Philippe Ritschard: «Die Forderung hat man nun entsprechend korrigiert. Es ist so, dass die Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) ihr Land behält. Weiter wird die IBI auch im Bereich der geplanten Umbauten eigenständig bleiben und ist deshalb nicht vom Neubau der Wohnungen abhängig. Die beiden Thematiken hat man jetzt also schön getrennt. Ausserdem wird die IBI nun für dieses Terrain, welches sie für die Wohnüberbauung freigegeben hat, einen Baurechtszins erhalten». Aus diesem Grund gehe er davon aus, dass die Hausaufgaben damit erledigt seien, erklärt Philippe Ritschard.
Zudem sind während der öffentlichen Auflage auch 20 Einsprachen und zwei Rechtsverwahrungen eingegangen. Bei diesen ging es vor allem um nachbarschaftliche Beziehungen und Zonennutzung. Der Gemeinderat beurteilt diese aber als öffentlich-rechtlich unbegründet und beantragt dementsprechend die Ablehnung der Einsprachen.
Der Entscheid zur Überbauungsordnung fällt am 15. Oktober 2024 im Rahmen der Sitzung des Grossen Gemeinderates. Das Geschäft untersteht aber einem fakultativen Referendum.
(text:jkä/bild:zvg industrielle betriebe interlaken ag)