Wallis verbietet Konversionstherapien
Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung werden im Kanton Wallis verboten. Ein entsprechender Gesetzesartikel war Teil des revidierten kantonalen Gesundheitsgesetzes, das der Grosse Rat am Donnerstag mit 107 Ja- zu 21 Nein-Stimmen angenommen hat.
Nur die SVP lehnte das Gesetz als Ganzes ab. Zuvor hatte sie bereits den Artikel abgelehnt, der Konversionstherapien verbietet. Der Artikel sei „unnötig, schlecht formuliert und unangebracht“ für ein kantonales Gesetz, da es sich dabei um „marginale Praktiken“ handle, sagten SVP-Vertreter während der Debatte im Kantonsparlament.
Auch die Mitte Oberwallis lehnte den Artikel ab. Ihrer Ansicht nach muss ein solches Verbot auf nationaler Ebene durchgesetzt werden. Die Mitte Unterwallis, FDP, SP und die Grünen unterstützten das Verbot von Konversionstherapien hingegen.
Die Grünen wären gerne noch weiter gegangen und hätten im Gesetzestext das Recht des Staates verankert, Informations- und Präventionskampagnen gegen Konversionstherapien zu unterstützen. Die Ratsmehrheit lehnte dies jedoch ab.
Die nationalen Interessenverbände von Homo-, Bi- und Transsexuellen sowie Transgenderpersonen äusserten sich zufrieden über diesen Entscheid des Walliser Grossen Rats. Die Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Transgender Network Switzerland (TGNS) und Pink Cross sowie QueerVS begrüssten „das Engagement des Staatsrats und des Grossen Rates des Kantons Wallis im Kampf gegen diese schädlichen Praktiken, die tiefe psychologische Schäden verursachen“, hiess es in einem Communiqué. Zugleich forderten sie eine „rigorose Umsetzung des Verbots“.
In der Schweiz war Neuenburg der erste Kanton, der im Mai 2023 ein Verbot von Konversionstherapien erliess. Seither sind diesem Beispiel alle Westschweizer Kantone und mit Basel-Stadt, Bern, St. Gallen und Zürich auch einige Deutschschweizer Kantone gefolgt.
In anderen deutschsprachigen Kantonen waren die Parlamente ebenfalls der Meinung, dass solche Therapien untersagt werden sollten, sprachen sich jedoch für ein Verbot auf nationaler Ebene aus. In Bundesbern liegt der Ball beim Ständerat, nachdem die grosse Kammer einen Vorstoss seiner Rechtskommission für ein solches Verbot angenommen hatte.
Es ist nicht bekannt, wie viele solche Therapien in der Schweiz durchgeführt werden. Immer wieder gelangen jedoch Einzelfälle an die Öffentlichkeit.
2018 hatte ein in den Kantonen Genf und Waadt praktizierender homöopathischer Arzt angeboten, „Homosexualität zu heilen“. 2020 empfahl sich ein Psychiater in Schwyz für solche „Therapien“.
(text:sda/bild:pexels)