Volksvorschläge sollen mehr Gewicht erhalten
Am Sonntag, 15. Mai 2022, entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über eine Änderung der Kantonsverfassung. Mit dieser sollen Volksvorschläge gegenüber einem Eventualantrag des Grossen Rates den Vorrang erhalten.
Mit einem Eventualantrag kann der Grosse Rat dem Volk bei einer Vorlage zwei Varianten zur Abstimmung vorlegen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihrerseits können zu gewissen Vorlagen des Grossen Rates mit einem oder mehreren Volksvorschlägen konkrete Vorschläge einbringen und eine Volksabstimmung verlangen.
Wenn allerdings die Mehrheit des Grossen Rates einen Eventualantrag beschliesst, sind nach geltendem Recht keine Volksvorschläge mehr möglich. In den letzten Jahren hat der Grosse Rat den Eventualantrag mehrmals als taktisches Mittel eingesetzt, um nicht erwünschte Volksvorschläge zu verhindern. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Neu soll der Volksvorschlag den Vorrang erhalten. Werden ein oder mehrere Volksvorschläge eingereicht, fällt ein zuvor beschlossener Eventualantrag des Grossen Rates dahin.
(text:pd/bild:unsplash)