9 April 2024

Verwaltungsgericht stützt Thuner Wirtschaftsverbände

Vor gut zwei Jahren hat der Thuner Stadtrat das Reglement über die Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz beschlossen. Im Reglement enthalten waren zusätzliche Abgaben um Energieeffizienz in der Stadt Thun auf verschiedenen Ebenen zu fördern. Die Beschwerde von Wirtschaft Thun Oberland und Thuner KMU hat darin den Fehler entdeckt, dass die zusätzliche Förderabgabe eine Steuer sei und keine Lenkungsabgabe: Dies ist ein juristischer Unterschied. Das sieht nun auch das verwaltungsgericht so und das Reglement ist nichtig. Bis jetzt war das Reglement ausgesetzt, aber die Stadt und das Parlament haben sich mit einer Übergangslösung doch Möglichkeiten geschaffen, um Energieeffizienz zu belohnen. Diese Übergangsregelung läuft trotz Urteil weiter und weil Wirtschaft und Stadt eigentlich beide dafür sind, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen und zu fördern, kann es gut sein, dass es eine andere Lösung dafür gibt. Ausserdem hat der Gemeinderat auch noch nicht entschieden, ob er das Urteil gegen sein Reglement ans Bundesgericht weiterzieht oder ob er den Entscheid des Verwaltungsgerichts akzeptiert.

(text:ogr/bild:zvg stadt thun)