Verurteilung bestätigt: Junge Frau zu Prostitution gezwungen
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen Vergewaltigung, Förderung der Prostitution und weiterer Delikte bestätigt. Der Ungar zwang eine junge Landsfrau, sich an der Zürcher Langstrasse zu prostituieren. Das Bundesgericht bleibt damit bei der vom Zürcher Obergericht ausgesprochenen Freiheitsstrafe von sechs Jahren für den heute 48-jährigen Täter. Er verlangte vor Bundesgericht einen Freispruch von allen Vorwürfen und seine sofortige Entlassung aus der Haft, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil hervor geht. Die Rügen des Mannes waren in vielen Punkten nicht ausreichend begründet. Zudem beschränkte er sich teilweise darauf, seine Sicht der Dinge darzulegen. Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen aus, dass die Vorinstanz die Beweise korrekt gewürdigt und das Urteil eingehend begründet habe. Auch an der Strafzumessung und der Dauer des Verfahrens gibt es laut Bundesgericht nichts auszusetzen. Die Taten des 48-Jährigen fallen in die Zeit von Juni 2014 bis Ende Oktober 2017. Die junge Frau wurde vom Täter unter Druck gesetzt und ständig von ihm kontrolliert. Die Verurteilung wegen Förderung der Prostitution und mehrfacher sexueller Nötigung in Bezug auf ein weiteres Opfer wurde wegen eines formellen Fehlers durch das Zürcher Obergericht aufgehoben.
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