11 Oktober 2024

Verbandsbeschwerden zu 16 Wasserkraft-Projekten auf dem Spiel

In den beschleunigten Bewilligungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen sollen die Gemeinden mitreden können. Darauf pocht die zuständige Ständeratskommission. Hingegen will die Kommission Verbandsbeschwerden für 16 Wasserkraft-Projekte nicht zulassen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) hiess die nötige Änderung des Energiegesetzes mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Das Ziel ist, für die Energiewende nötige Anlagen für die Stromproduktion mit erneuerbarer Energie rascher zu bewilligen.

Gegen die 16 im Energie-Mantelerlass oder Stromgesetz genannten Wasserkraft-Projekte will die Mehrheit der Urek-S keine Verbandsbeschwerden zulassen. Diese demokratisch legitimierten Projekte sollen nach dem Willen der Mehrheit ohne Verzögerung umgesetzt werden, findet sie.

Die Urek-S stützt ihren mit 7 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung beschlossenen Antrag auf das Ja zum Stromgesetz vom 9. Juni. Dieses bringt Regeln, um mehr einheimische Energie aus Solar- und Windenergie zu gewinnen. Die Planung von 16 Wasserkraftanlagen wird mit den neuen Bestimmungen vereinfacht.

Dabei geht es um 16 Projekte in den Kantonen Wallis, Bern, Graubünden, Tessin und Uri. Dazu gehören der Ausbau des Stausees im Chummibort oberhalb von Grengiols VS und ein neuer Speichersee im Gebiet Gorner oberhalb von Zermatt VS.

Im Kanton Bern soll das Fassungsvermögen des Grimselsees mit einer Erhöhung der beiden Staumauern dieses Sees gesteigert werden. In Graubünden sollen die Vorhaben Curnera-Nalps und Lai de Marmorera vom beschleunigten Verfahren gemäss Energie-Mantelerlass profitieren.

Eine Verlängerung beantragt die Mehrheit sodann für den sogenannten „Solarexpress“, also den beschleunigten und finanziell geförderten Bau von alpinen Solaranlagen. Sie beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, dass diese Projekte auch Geld vom Bund erhalten, wenn sie nicht bis Ende 2025 einen Teil ihrer Produktion ins Netz speisen.

Diese Bedingung stellte das Parlament mit der im Herbst 2022 beschlossenen Solaroffensive. Voraussetzung für Förderbeiträge vom Bund soll nur noch sein, dass das Gesuch bis Ende 2025 öffentlich aufgelegt worden ist. Zwar sind inzwischen alpine Solaranlagen bewilligt worden, doch etliche Projekte stossen auf Widerstand.

Weiter will die Kommissionsmehrheit in den mit dem Beschleunigungserlass beantragten konzentrierten Verfahren das Mitspracherecht für Standortgemeinden sichern. Keine Anlage soll bewilligt werden dürfen ohne das Ja der Standortgemeinde – es sei denn, ein Kanton legt die Zuständigkeiten anders fest.

Weiter will die Mehrheit, dass schützenswerte Lebensräume nicht mehr zwingend im Rahmen eines bestimmten Projektes ersetzt werden sollen. Vielmehr sollen die Kantone diese Aufgabe übernehmen und vom Bund dafür entschädigt werden. Der Minderheit reicht das nicht. Die Umsetzung der Ersatzmassnahmen sei so nicht gesichert, findet sie.

Wasserkraftanlagen bewilligen will die Kommission weiterhin mit Konzession und Baubewilligung; dieses Verfahren hat sich in ihren Augen bewährt. Doch die Mehrheit will, dass für Wasserkraftanlagen künftig keine Nutzungsplanung mehr nötig sein soll. Die Minderheit möchte auch in diesem Punkt beim geltenden Recht bleiben.

(text:sda/bild:keystone)