Überbauungsordnung soll künftig das Bauen im Bälliz regeln
Die Stadt Thun will für das Bälliz eine Überbauungsordnung erlassen. Ziel ist es, das Altstadtgebiet zu schützen und gleichzeitig das Bewilligungsverfahren für kleinere Bauvorhaben zu vereinfachen. Vom 17. Mai bis 17. Juni 2024 liegen die Unterlagen der UeO öffentlich auf.
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision (OPR) hat die Stadt Thun das alte Baureglement für das Bauen im Bälliz weitgehend übernommen und die bestehende Zone mit Planungspflicht (ZPP) nur leicht präzisiert. Unter anderem wurden die Vorgaben für Gebäude in Ecksituationen gelockert (z.B. Dachform oder Dachneigung). Die grundlegenden Bestimmungen zum Erhalt des Ortsbildes und für eine qualitätsvolle Weiterentwicklung des Bälliz behalten ihre Gültigkeit. Zudem gelten weiterhin die Bestimmungen für das Altstadtgebiet Bälliz. Nachgelagert zur OPR soll jetzt eine Überbauungsordnung erlassen werden. Damit benötigt künftig nicht mehr jedes Bauvorhaben innerhalb der ZPP ein planungsrechtliches Verfahren. Ziel der Stadt ist es, einerseits die prägenden Strukturmerkmale im Bälliz zu erhalten und andererseits die Baubewilligungsverfahren für kleinere Bauvorhaben zu vereinfachen. Für grössere bauliche Veränderungen, die für das Ortsbild prägend sind – zum Beispiel Neubauten oder Aufstockungen – ist weiterhin ein qualitätssicherndes Verfahren nötig wie ein Wettbewerb oder ein Gutachterverfahren. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die Planung bereits positiv vorgeprüft. Die Unterlagen der neuen UeO liegen vom 17. Mai bis 17. Juni 2024 öffentlich auf (vgl. Infobox).
Öffentliche Planauflage
Die Unterlagen der Überbauungsordnung liegen vom 17. Mai bis 17. Juni 2024 öffentlich auf. Sie sind einsehbar von Montag bis Freitag, 8 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr (Freitag bis 16 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder unter www.thun.ch/auflage.
(text:pd/bild:adu)