1 Juli 2024

Überarbeitetes Sozialhilfegesetz geht in die Vernehmlassung

Der Kanton Bern hat im Jahr 2022 das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und im Jahr 2024 das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft gesetzt. Dabei wurden Inhalte aus dem Sozialhilfegesetz herausgelöst. Dieses ist dadurch lückenhaft geworden und wird nun von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) neu redigiert.

Der Regierungsrat hat das revidierte Sozialhilfegesetz beraten. Es bringt unter anderem Vereinfachungen in der Administration sowie Anreize für Sozialhilfebeziehende und Gemeinden. Die Leistungen der Sozialhilfe bleiben im Grundsatz unverändert. Der Gesetzesentwurf geht nun bis Mitte Oktober in die Vernehmlassung.

(text:pd,jae/bild:pixabay)