Trotz Urteil: Kanton will an automatisierter Fahrzeugfahndung festhalten
Hier Nachhören
(02:49)
Anfang November hat das Bundesgericht die gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung im Kanton Luzern für unrechtmässig erklärt. Dennoch will der Kanton Bern an der Praxis festhalten. Die Sicherheitsdirektion habe die Auswirkungen dieses Urteils auf den Kanton Bern geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass die automatisierte Fahrzeugfahndung weiterhin eingesetzt werden kann, heisst es am Donnerstag seitens des Kantons.
Das Bundesgericht hielt im Fall des Kantons Luzern fest, dass die automatisierte Fahrzeugfahndung im Bereich der Strafverfolgung auf Bundesebene zu regeln sei und nicht in den einzelnen Kantonen. Es hob deshalb die Regelung im Polizeigesetz des Kantons Luzern auf.
Laut dem Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller unterscheide sich das Berner Polizeigesetz in wesentlichen Punkten von der Luzerner Regelung. Es sehe den Einsatz der automatisierten Fahrzeugfahndung schwergewichtig für die Erkennung und Verhinderung von Straftaten vor – und nicht primär für die Strafverfolgung, erklärt Müller gegenüber Radio BeO. Namentlich diene die automatisierte Fahrzeugfahndung der Erkennung und Bekämpfung organisierter Kriminalität wie dem Drogenhandel. Die Berner Regelung sei überdies verhältnismässiger ausgestaltet und berücksichtigr verschiedene vom Bundesgericht aufgestellte Vorgaben.
Gegen die Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung ist im Kanton Bern ebenfalls eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig.
(text:pd,csc/bild:unsplash-symbolbild)