Thuner Überbauungsordnung «Bostudenzelg Bläuerstrasse» liegt öffentlich auf
Für die Arealentwicklung Bostudenzelg bedarf es einer neuen Überbauungsordnung. Die Vorprüfung durch den Kanton fiel positiv aus. Im nächsten Schritt folgt ab dem 22. November die öffentliche Auflage. Voraussichtlich im Sommer 2025 befindet der Stadtrat über das Geschäft.
In der Bostudenzelg, im südöstlichen Teil des Neufeldquartiers, soll ein attraktives, zukunftsgerichtetes Wohnquartier mit einem grosszügigen Park entstehen. Das Areal an der Bubenberg- bzw. Bläuerstrasse umfasst ca. 45’000 m2 und ist rund zur Hälfte in städtischem Eigentum und zur Hälfte im Eigentum der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Frutiger AG. Gemeinsam plant die Eigentümerschaft rund 600 Wohnungen sowie gemeinschaftliche und gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss. Mit dem Vorhaben kann die Stadt dringend benötigten Wohnraum schaffen und gleichzeitig wichtige Ziele der städtischen Wohnstrategie umsetzen.
Die Überbauungsordnung stiess im Rahmen der Mitwirkung mehrheitlich auf Zustimmung. Auch der Kanton Bern hat die Planung positiv vorgeprüft. Im nächsten Schritt folgt vom 22. November bis 23. Dezember die öffentliche Planauflage.
Voraussichtlich im Sommer 2025 befindet der Thuner Stadtrat über die Überbauungsordnung. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Sofern keine Verzögerungen auftreten, liegt Anfang 2026 die rechtsgültige Planung vor.
(text:pd/bild:unsplash)