2 März 2023

Thuner Ortsplanungsrevision geht in die nächste Runde

Am 17. November 2022 hat das Thuner Parlament die baurechtliche Grundordnung bestehend aus Baureglement und Zonenplänen, einschliesslich Änderungen, mit 40:0 Stimmen verabschiedet. Bevor die Stadt die OPR dem Kanton zur Genehmigung einreichen kann, bedarf es aus formalen Gründen einer öffentlichen Auflage der Änderungen gegenüber der ersten Auflage. Die Auflage der Anpassungen erfolgt vom 3. März bis 3. April. Über allfällige Einsprachen zu diesen Änderungen sowie über noch hängige Einsprachen aus der ersten Auflage hat anschliessend der Kanton im Rahmen der Genehmigung der OPR zu befinden.

Ab der ersten öffentlichen Auflage der neuen baurechtlichen Grundordnung im Frühling 2022 hat diese ihre Vorwirkung entfaltet. Das bedeutet, dass für die Beurteilung von Baugesuchen neben der geltenden baurechtlichen Grundordnung 2002 auch das im Frühling 2022 aufgelegte Baureglement und die Zonenpläne beigezogen werden. Ab dem 3. März 2023 entfalten die aufgelegten Änderungen ebenfalls eine Vorwirkung. Sie lösen die entsprechenden Bestimmungen aus der ersten Auflage vom Frühling 2022 ab. Für Bauwillige hat die Stadt Thun ein Merkblatt zusammengestellt. Ab Inkraftsetzung der neuen Grundordnung gilt allein diese als Basis zur Bewilligung von Baugesuchen.

Parallel zur öffentlichen Auflage der Änderungen bereitet das Planungsamt die Unterlagen der OPR vor zur Einreichung beim Kanton. Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung ist wesentlich von der Bearbeitungsdauer der kantonalen Fachstellen abhängig. Die Stadt Thun engagiert sich dafür, dass die Genehmigung Anfang 2024 erfolgt.

(text:pd/bild:beo)