Thun will Förderprogramm Energieeffizienz diesen Sommer starten
Mit dem Förderprogramm Energieeffizienz will die Stadt Thun Anreize für die Bevölkerung schaffen, um Energie zu sparen und auf erneuerbare Energieträger umzustellen. Am 17. Februar 2022 hat der Thuner Stadtrat das dafür erforderliche Reglement zur Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz deutlich angenommen. Das Programm sollte über eine Abgabe auf dem Stromverbrauch (0,5 Rappen pro kWh) finanziert werden. Dagegen wurde Beschwerde eingereicht, die das Regierungsstatthalteramt in erster Instanz abgewiesen hat. Die Beschwerdeführenden zogen das Verfahren weiter vor das Verwaltungsgericht. Um den Start des Förderprogramms nicht weiter zu verzögern, schlägt der Gemeinderat eine Übergangsfinanzierung vor. «Das Programm ist ein wichtiges Instrument, um unsere Klimaziele zu erreichen. Deshalb wollen wir es so rasch wie möglich umsetzen», sagt Gemeinderätin Andrea de Meuron. Dies entspricht auch dem politischen Willen des Stadtrates, der in verschiedenen Vorstössen die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien gefordert hat.
Die Übergangsfinanzierung des Förderprogramms Energieeffizienz soll durch die einmalige Entnahme von drei Millionen Franken aus der Spezialfinanzierung Investitionen erfolgen. Dieses Startkapital sichert vorerst die Umsetzung des Förderprogramms für gut vier Jahre. Die Entnahme des Betrags erfordert eine Revision des Reglements über die Spezialfinanzierung Investitionen. Der Stadtrat befindet an seiner Sitzung vom 11. Mai über die Reglementsanpassung. Die Einzelheiten zu den Fördertatbeständen wird der Gemeinderat im Anschluss an den Beschluss des Stadtrates in einer Verordnung festlegen. Ziel ist es, das revidierte Reglement über die Spezialfinanzierung Investitionen und die Verordnung am 1. August 2023 in Kraft zu setzen.
Sobald ein Entscheid zur Beschwerde gegen das Reglement über die Spezialfinanzierung Förderprogramm vorliegt, kann dieses umgesetzt oder angepasst werden. Sobald das Reglement zum Förderprogramm Energieeffizienz rechtskräftig vorliegt, werden keine weiteren Beiträge mehr aus der Spezialfinanzierung Investitionen ausgerichtet, auch wenn der Kredit noch nicht vollständig ausgeschöpft wäre.
(text:pd/bild:sda)