15 August 2023

Teilrevidiertes Polizeigesetz: Kommission folgt Regierung nicht in allen Punkten

Die Sicherheitskommission des Grossen Rates hat die neuen Bestimmungen des teilrevidierten Polizeigesetzes für die Herbstsession 2023 vorberaten. Eine Mehrheit folgt dem Regierungsrat und beantragt, dass Daten der automatisierten Fahrzeugfahndung nicht länger als 30 Tage aufbewahrt werden dürfen. Für das Anordnen von Videoüberwachungen an Orten mit erhöhter Gefahrenlage verlangt die Mehrheit der Kommission klarere Vorgaben.
Die Sicherheitskommission (SiK) diskutierte bei der Beratung des teilrevidierten Polizeigesetzes insbesondere die angepassten Bestimmungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung. Damit werden Fahrzeugkennzeichen an bestimmten neuralgischen Orten erfasst und automatisch mit polizeilichen Fahndungssystemen abgeglichen. Erhobene Daten sollen neu bis zu 30 Tage lang aufbewahrt und für Ermittlungen bei schwerer Kriminalität verwendet werden können.
Mit der Teilrevision des Polizeigesetzes soll auch eine vom Grossen Rat überwiesene Motion zur Videoüberwachung umgesetzt werden. Diese verlangt, dass der Kanton gegen den Willen der betroffenen Gemeinde anordnen kann, an Orten mit erhöhter Gefahrenlage für Verbrechen und Vergehen eine Videoüberwachung zu installieren. Weil dies ein Eingriff in die Gemeindeautonomie ist, will eine Mehrheit der Kommission, dass der Vorschlag des Regierungsrats präzisiert wird. So soll unter anderem definiert werden, welche Delikte für das Anordnen einer Videoüberwachung ausschlaggebend sein können.
Eine Minderheit der Kommission fordert, dass neu auch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C als Polizistin oder Polizist angestellt werden können. Die Mehrheit der SiK lehnt dies ab. Mit der aktuellen Anpassung des vorliegenden Gesetzes sei bereits eine Lockerung vorgesehen. Diese sieht vor, dass Personen die polizeilichen Lehrgänge absolvieren dürfen, wenn sie das Schweizer Bürgerrecht beantragt haben. Für eine Anstellung als Polizistin oder Polizist müssen sie dann aber im Besitz des Bürgerrechts sein.

Beim Datenaustausch mit anderen Kantonen und dem Bund beantragt die Kommission eine ergänzende Bestimmung: Alle Abrufe in den Systemen sollen protokolliert und regelmässig durch die kantonale Datenaufsichtsstelle geprüft werden. Eine Minderheit erachtet diese zusätzliche Bestimmung als nicht nötig, da die vorhandenen Sicherungssysteme genügen.

Schliesslich begrüsst die Kommission die personalrechtlichen Anpassungen, insbesondere, dass die im Verkehrsdienst tätigen polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und -assistenten nun auch über den Polizeistatus verfügen sollen.

(text:pd/bild:pixabay)