3 Mai 2023

Teilrevidiertes Polizeigesetz geht an den Grossen Rat

Der Regierungsrat hat die Änderung des Polizeigesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Mit der Teilrevision sollen die polizeilichen Massnahmen verbessert und der Rechtsschutz weiterentwickelt werden. Die Gesetzesänderung berücksichtigt die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts. Sie wird frühestens Mitte 2024 in Kraft treten.

Am 1. Januar 2020 trat das gesamterneuerte Polizeigesetz des Kantons Bern in Kraft. Es brachte unter anderem Neuerungen und Optimierungen in der Zusammenarbeit von Kantonspolizei und Gemeinden, bei der Kostenüberwälzung bei gewalttätigen Demonstrationen, bei der polizeilichen Vorermittlung und im Personalrecht der Kantonspolizei mit sich. Die neuen Bestimmungen haben sich grundsätzlich bewährt. Da einzelne Punkte beim Bundesgericht angefochten worden waren, musste das Polizeigesetz teilrevidiert werden. Dies wurde zum Anlass genommen, die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszuwerten und allfälligen weiteren Änderungsbedarf zu eruieren. Zudem werden mit der Teilrevision parlamentarische Vorstösse umgesetzt.

(text:pd/bild:zvg kanton bern)