Taxiwesen soll liberalisiert werden
Der Regierungsrat schickt das neue Gesetz über Taxis und Limousinendienste bis am 21. März 2025 in die Vernehmlassung.
Es sieht weniger strenge Vorgaben für Taxis im Kanton Bern vor. Limousinendienste sollen ihre Tätigkeit künftig ohne Bewilligung erbringen können.
Bislang unterscheidet die bernische Taxigesetzgebung nicht zwischen Taxis und Limousinendiensten. Taxis sind mit einer Taxilampe versehen und dürfen beispielsweise die von den Gemeinden zur Verfügung gestellten Standplätze verwenden und Bus-Spuren befahren. Limousinendienste erbringen ihre Dienstleistungen einzig auf Bestellung und verfügen über keine Privilegien wie Taxis.
Der Grosse Rat hat in der Frühlingssession 2023 eine Motion überwiesen und den Regierungsrat beauftragt, die Unterscheidung gesetzlich zu verankern.
(text:pd/bild:pixabay)