Ständeratskommission startet Abklärungen zu Unterschriftenfälschung
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat Abklärungen im Zusammenhang mit den mutmasslichen Fälschungen von Unterschriften bei Volksinitiativen eingeleitet. Im Fokus steht die Rolle der Bundeskanzlei.
Anfang Woche war nach einer Tamedia-Recherche bekannt geworden, dass kommerzielle Unternehmen beim Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen betrogen haben sollen. Es geht um mutmasslich Tausende gefälschte Unterschriften, falsche Adressen, Geburtsdaten oder kopierte Namen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt.
Aufgrund dieser Informationen habe die GPK-S den Handlungsbedarf seitens der parlamentarischen Oberaufsicht geprüft und bejaht, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Es werde abgeklärt, „ob und wie die Bundeskanzlei ihre Aufgabe in diesem Bereich wahrgenommen hat“. Die zuständige Subkommission der GPK-S werde die Bundeskanzlei hierzu in einem ersten Schritt nächstens anhören.
(text:sda/bild:keystone)