1 Dezember 2022

Ständerat stellt Finanzierung der Gesundheitsleistungen neu auf

Das Parlament will die Finanzierung der Gesundheitsleistungen einheitlich regeln. Krankenkassen und Kantone sollen die von der Grundversicherung gedeckten ambulanten und stationären Behandlungen gemeinsam bezahlen. Der Ständerat will das auch für die Langzeitpflege.

Er hat am Donnerstag mit 29 zu 6 Stimmen und bei 5 Enthaltungen die entsprechende Vorlage gutgeheissen. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen.

Der Ständerat entschied nun, dass die Kantone für mindestens 26,9 Prozent und die Krankenversicherer über die Prämien höchstens für 73,1 Prozent der Leistungen aufkommen müssen – und zwar unabhängig davon, wo und von wem diese erbracht werden. Abgezogen werden die Anteile der Patienten. Beide Räte wollen dieses Nettoprinzip.

Auch der Nationalrat will Ambulant und Stationär aus demselben Topf finanzieren. Die Kantone sollen mindestens 25,5 Prozent der Nettokosten übernehmen. Die Langzeitpflege klammerte der Nationalrat allerdings aus, zum Missfallen der Kantone.

(text:sda/bild:unsplash)