Ständerat mit Übernahme von Covid-Tests nur teilweise einverstanden
Der Ständerat ist nur teilweise damit einverstanden, dass der Bund die Kosten für die Corona-Tests wieder übernehmen soll. Er hat den Vorschlag des Nationalrats am Montag eingeschränkt. In anderen Punkten ist die kleine Kammer dem Nationalrat gefolgt.
Das Parlament hatte sich erneut mit dem Covid-19-Gesetz zu befassen, weil zahlreiche Bestimmungen Ende Jahr auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, gewisse Artikel zu verlängern. In der Wintersession war das Gesetz schon in beiden Räten, nun geht es um die Differenzbereinigung.
Am Montag im Ständerat sagte Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (SP/SG) zu Beginn der Debatte, dass es noch vierzehn Differenzen gebe – „und das in der ersten Runde der Differenzbereinigung“. Es sei ein ambitioniertes Ziel, diese in der laufenden Session zu bereinigen. Es riet dem Ständerat daher dort, wo es möglich sei, die Differenzen zu eliminieren.
In einem der wichtigsten Punkte sind sich die Räte jedoch noch nicht einig. Der Nationalrat hatte in seiner Beratung vom Donnerstag beschlossen, dass der Bund die Kosten für Corona-Tests wieder übernehmen soll.
Der Ständerat will aber keine generelle Übernahme. So sollen die Kosten dort nicht übernommen werden, „wo jetzt Selbsttests mit ungenügender Zuverlässigkeit abgegeben werden“, wie Rechsteiner erläuterte. Auch bei Tests, bei denen es keine Symptome gebe, solle der Bund die Kosten nicht übernehmen.
Es gehe um eine sehr hohe Summe, wenn der Bundesrat die Kosten übernehmen solle, sagte Rechsteiner. Mit der Version des Ständerats könnten die Kosten, die durch die Version des Nationalrats ausgelöst würden, um die Hälfte reduziert werden.
Eine Minderheit um Damian Müller (FDP/LU) lehnte aber auch eine teilweise Übernahme der Kosten ab. Sich nicht impfen zu lassen, sei eine persönliche Entscheidung – jeder und jede müsse dann die Verantwortung übernehmen. Der Rat stimmte mit 33 zu 12 Stimmen für die teilweise Übernahme der Kosten.
Offen ist auch noch eine Bestimmung betreffend der Verträge mit Covid-19-Impfstoffherstellern. Der Nationalrat will, dass diese nach der Verhandlung jeweils veröffentlicht werden müssen. Das sei aber ein sehr sensibler Punkt, warnte Rechsteiner. Es wäre seiner Ansicht nach eine Spezialbestimmung unabhängig von allen Öffentlichkeitsgesetzen des Bundes. Der Rat strich diese Bestimmung wieder.
Ohne Gegenstimme einverstanden war der Ständerat mit der Bestimmung, dass Kantone Personen, die bei regelmässig durchgeführten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden, ein Zertifikat ausstellen müssen.
Auch einverstanden ist der Ständerat mit der Datenschutzklausel, die im Gesetz bislang fehlte und die der Nationalrat einfügte. So sollen bei der Kontaktverfolgung die erfassten Daten nach Abschluss der Datenauswertung, spätestens aber zwei Jahre nach der Erhebung, anonymisiert oder gelöscht werden.
Zugestimmt hat der Ständerat auch dem Antrag des Nationalrats, dass Schausteller auch im kommenden Jahr mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden sollen. Es handle sich um eine kleine, aber sehr stark betroffene Gruppe von Menschen, sagte Rechsteiner. Der Nationalrat hatte zudem neu eingebracht, dass die Möglichkeit, dass der Bund die Kantone bei Härtefallmassnahmen unterstützen kann, um ein Jahr verlängert werden soll. Auch dem stimmte der Ständerat zu.
Diversen Verlängerungen haben beide Räte bereits zugestimmt. Etwa dem Antrag des Bundesrats, dass die Corona-Hilfen für Sport bis zum Ende der Saison 2021/2022 – also Ende Juni 2022 und jene die Kultur bis Ende 2022 weiterlaufen sollen.
Darüber, dass die Verlängerung des Gesetzes nötig ist, sind sich sowohl im Stände- als auch im Nationalrat alle einig. Im Nationalrat schwenkte sogar die SVP um, die sich der Verlängerung zunächst entgegengestellt hatte. Dies weil die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz am 28. November gezeigt habe, dass das Volk hinter dem Gesetz stehe.
(text:sda/bild:beo)