10 Juni 2024

Stadt Thun zieht Urteil gegen den «Energieförderfonds» offenbar nicht vor Bundesgericht

Am 23. März 2022 reichte der Verband Wirtschaft Thun Oberland gemeinsam mit dem Gewerbeverein Thuner KMU gegen das städtische Reglement «Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz (RSFE)» Beschwerde ein. Weil aus Sicht der beiden Verbände die Förderabgabe eine zusätzliche Steuer darstellt. Mit Sicherheit aber keine – wie kolportiert – Kausal- und schon gar keine Lenkungsabgabe. Eine Förderung muss zudem verfassungs- und gesetzeskonform finanziert sein – und darf nicht als verdeckte Steuer eingefordert werden. Weil dies alles nicht gegeben war, gingen die beiden Verbände den Beschwerdeweg.

Am 29. November 2022 wies die Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Thun die Beschwerde der beiden Wirtschaftsverbände ab. Diese gelangten sogleich an die nächste Instanz und bekamen am 28. März 2024 vom Verwaltungsgericht Recht. Dieses hiess mit schriftlichem Urteil die Beschwerde vollumfänglich und in allen Punkten gut. Seither sind der Entscheid der Statthalterin und das städtische Reglement aufgehoben. Die Stadt Thun muss zugleich für die Parteikosten aufzukommen.

(text:pd/bild:unsplash)