11 November 2024

Stadt Thun soll Benachteiligung zwischen Haus- und Stockwerkeigentümern klären

Die Ortsplanungsrevision der Stadt Thun hat Auswirkungen auf Hausbesitzer und Stockwerkeigentümer. Neu fällt die Attikaregelung weg, dafür wird fast jede Wohnparzelle ein bis zwei Kategorien hochgestuft. Anstelle einer Attikawohnung darf man also neu ein bis zwei Stockwerke mehr auf ein Haus bauen. Durch den höheren Wert des Hauses wird ab einer Aufzonung von zwei Stockwerken eine Mehrwertabgabe von 35% fällig. Um diese Abgabe ein wenig abzufedern, sieht der Thuner Stadtrat einen Freibetrag von 100’000 Franken vor.

Die Thuner Stadträtin Angelika Zimmermann sieht da eine Benachteiligung der Stockwerkeigentümer gegenüber den Hausbesitzern. So sei bei mehreren Grundeigentümern eine Aufstockung des Gebäudes schwierig, und der Mehrwert so nur auf dem Papier. Ein Hausbesitzer könne hingegen selber beschliessen, aus einem Einfamilienhaus ein Mehrfamilienhaus zu machen. Weiter soll die Stadt Thun klären, ob in Gebieten, die nicht von einer Aufzonung betroffen sind, ein Minderwertausgleich eingeführt werden soll, da in diesen Gebieten keine Attikawohnung mehr gebaut werden darf.

(text:ath/bild:unsplash)