28 Oktober 2024

Stadt Thun schraubt an den Gebühren bei Abwasser und Abfall

Bei den beiden Spezialfinanzierungen Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung muss das Rechnungsgleichgewicht hergestellt werden. Der Gemeinderat hat deshalb Gebührenanpassungen beschlossen. Die Gebührenbelastung nimmt für die Betroffenen insgesamt ab. Die Abwasserentsorgung wird ausserhalb des Steuerhaushaltes über Anschluss-, Grund- und Verbrauchsgebühren finanziert. In den letzten Jahren ist der Bestand dieser Spezialfinanzierung angewachsen. Mit rund 11,4 Millionen Franken betragen die Reserven knapp das Doppelte der jährlichen Gebühreneinnahmen. Mit den Abwassergebühren müssen die gesamten Aufwendungen der Stadt Thun für den Betrieb und den Unterhalt gedeckt werden. Zudem werden mit Einlagen in die Spezialfinanzierung die zukünftigen Investitionen in den Werterhalt der Infrastruktur sichergestellt.

Der Gemeinderat will keine unnötigen Reserven schaffen. Er senkt daher sowohl die Verbrauchs- als auch die Grundgebühren per 1. Januar 2025. Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter in die Kanalisation geleitetes Abwasser sinkt von 1,49 Franken auf 1,27 Franken. Die Grundgebühren fallen linear um 15 Prozent tiefer aus.

Die Abfallentsorgung wird ebenfalls durch Gebühren finanziert. Trotz Massnahmen, die 2022 eingeleitet wurden (wie beispielsweise die Erhöhung der Grundgebühr und die Einführung der Ser-
vicegebühr im Abfallsammelhof), weist die Spezialfinanzierung ein Defizit von rund 210’000 Franken aus. Die Vorgaben der Gemeindegesetzgebung verlangen, dass dieser Fehlbetrag bis im Jahr 2027 ausgeglichen ist. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Grundgebühren für die Abfallentsorgung per 1. Januar 2025 um 10 Prozent zu erhöhen. Die kostenlose Grünabfuhr wird beibehalten. «Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass die Gebührenbelastung für die Betroffenen durch die beiden Anpassungen insgesamt abnimmt», sagt Reto Schertenleib, Vorsteher Direktion Bau und Liegenschaften.

Beide Gebührenanpassungen wurden dem Preisüberwacher vorgelegt. Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen wurde festgehalten, dass auf eine vertiefte Prüfung verzichtet wird und es gegen die Gebührenanpassungen keine Einwände gibt.

(text:pd/bild:unsplash)