24 Januar 2022

Ski- und Schneeschuhtouren im Gebiet Schwarzhorn: Der Entscheid ist rechtskräftig

Regierungsrat Christoph Ammann wies am 10. Dezember 2021 die Beschwerde des Bergführervereins Grindelwald gegen eine Verfügung des Jagdinspektorats vom 12. Dezember 2018 ab. Da der Bergführerverein in der Folge auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht verzichtet hat, ist die Verfügung nun rechtskräftig. Im eidgenössischen Jagdbanngebiet Schwarzhorn gilt somit die Regelung, die das Jaginspektorat gestützt auf ein Nutzungskonzept festgelegt hatte:

  • Die Routen Bandspitz Südaufstieg und Schöniwenghörner Ostgipfel sind gesperrt.
  • Die Routen Gassenhorn, Tschingel und Grindelgrat bleiben offen.
  • Auf den Routen Chaltenbrunnen und Gärstenlücke Oltscheren gelten zeitliche Einschränkungen.

Die Routen, auf denen Ski- und Schneeschuhtouren im Jagdbanngebiet Schwarzhorn erlaubt sind, finden sich auf den Schneesportkarten von Swisstopo (auch online oder auf der Swisstopo-App verfügbar).

(text:pd/bild:archiv)