24 September 2024

Schwere Fehler bei Fördergeld-Vergabe für Bio-Landwirte in der EU

Der Europäische Rechnungshof hat der EU-Kommission schwere Fehler bei der Vergabe von Fördergeldern für Bio-Landwirte bescheinigt. Betriebe könnten „auch dann EU-Mittel erhalten, wenn sie keinen Fruchtwechsel beachten oder Tierschutzstandards nicht einhalten“.

Beides seien eigentlich Grundprinzipien des ökologischen Landbaus, teilte der Rechnungshof in Luxemburg mit. Die Prüfer warnten, die EU werde ihre Ziele für den Ausbau des Bio-Landbaus wahrscheinlich verfehlen.

Es sei „gängige Praxis, dass für den Anbau von Bio-Kulturen Genehmigungen für die Verwendung von konventionellem Saatgut erteilt werden“, erklärten die Prüfer in ihrem Bericht. Im Öko-Landbau gelten strengere Vorschriften etwa für die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut und für den Einsatz von Pestiziden.

„Seit 2014 hat die EU rund 12 Milliarden Euro bereitgestellt, ohne dass die Bio-Branche davon in erforderlichem Mass profitiert hätte“, urteilte der Rechnungshof. Der Anteil des Öko-Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche steige zwar, werde aber das in Brüssel ausgegebene Ziel von einem Viertel der Agrarflächen bis 2030 wahrscheinlich verfehlen.

Nach Angaben des europäischen Statistikamts Eurostat lag der Anteil der ökologischen Anbauflächen 2022 bei 10,5 Prozent in der EU und damit 4,6 Prozentpunkte höher als 2013. Die Wachstumsrate müsste sich verdoppeln, um bis 2030 das Ziel von 25 Prozent zu erreichen, so der Rechnungshof.

„Für einen dauerhaften Erfolg reicht es nicht, sich auf die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen zu konzentrieren“, erklärte der zuständige Prüfer Keit Pentus-Rosimannus. „Anderenfalls laufen wir Gefahr, ein System mit Schlagseite zu schaffen, das vollständig von EU-Mitteln abhängig ist, anstelle einer florierenden Branche, die von gut informierten Verbrauchern getragen wird.“

(text:sda/bild:unsplash)