Schiesswesen: Bund soll Subventionen auf moderne Munition lenken
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ortet Sparpotenzial beim ausserdienstlichen Schiesswesen. Sie rät dem Bund, bei den Subventionen der Munition für Schiessübungen und -anlässe auf moderne Munition zu fokussieren.
Zu diesem Schluss kommt die EFK in einem am Montag veröffentlichten Bericht. Sie hält fest, dass das Schiesswesen in der Schweiz traditionell tief verwurzelt ist und teilweise bis auf das 15. Jahrhundert zurückreicht.
Das Militärgesetz schreibt seit 1874 den Armeeangehörigen praktisch unverändert jährliche Schiessübungen vor, die „Obligatorischen“. Diese müssen kostenlos sein.
Organisiert werden sie von den Schützenvereinen. Dafür entschädigt das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Vereine und stellt ihnen Gratismunition zur Verfügung.
Diese Unterstützung für die Schiesspflicht belief sich 2019 auf 5 Millionen Franken. 2020 zahlte das VBS den Schützenvereinen wegen der coronabedingt ausgesetzten Schiesspflicht nur 0,6 Millionen Franken für das beitragsberechtigte Schiessen. Hier ortet die EFK keinen Handlungsbedarf.
Korrekturbedarf sieht die EFK hingegen bei der kostenlosen oder verbilligten Abgabe von Ordonnanzmunition an die rund 2500 Schützenvereine für andere Schiessübungen. Diese Munitionssubventionen beliefen sich 2019 gemäss der EFK auf 10,2 Millionen Franken und 2020 auf 7,9 Millionen.
Diese Subventionen sollten sich künftig stärker auf das Schiessen mit aktuellen Armeewaffen ausrichten, rät die Kommission. 40 Prozent der 2019 verteilten Gratismunition nämlich entfielen auf die sogenannte Gewehrpatrone 11.
(text:sda/bild:unsplash)