18 Dezember 2024

Sarkozy in Frankreich muss Strafe mit Fussfessel verbüssen

Frankreichs früherer Präsident Nicolas Sarkozy muss wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme eine einjährige Haftstrafe mit einer Fussfessel zu Hause verbüssen.

Das Kassationsgericht als oberstes französisches Gericht bestätigte ein entsprechendes Urteil des Pariser Berufungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Dieses hatte den Konservativen zu drei Jahren Haft verurteilt, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt werden. Das andere Jahr darf Sarkozy zu Hause unter elektronischer Überwachung absitzen. Nach Belieben frei bewegen kann er sich dabei nicht. Das Urteil ist mit der heutigen Entscheidung rechtskräftig.

In dem Verfahren ging es konkret darum, dass der ehemalige Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in beiden Instanzen zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Kassationsgericht bestätigte diese Strafen.

Herbe Niederlage für Altpräsidenten
Sarkozys Anwältin Jacqueline Laffont hatte nach dem Urteil des Berufungsgerichts beteuert: „Nicolas Sarkozy ist unschuldig, was die ihm vorgeworfenen Taten angeht.“ Im Berufungsprozess hatte der ehemalige Staatschef sich angesichts der Forderungen der Anklage noch Hoffnung auf ein milderes Strafmass machen können. Den Kampf wolle er nicht aufgeben, sagte die Anwältin damals. Von Anwalt Patrice Spinosi hiess es zur neuen Entscheidung nun, Sarkozy wolle vor ein europäisches Gericht ziehen. Gemeint sein dürfte der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg.

Für Sarkozy ist die Entscheidung eine herbe Niederlage. Bereits in erster Instanz war die Haftstrafe gegen einen früheren Staatschef in Frankreichs jüngerer Geschichte beispiellos. Und eine weitere Härte kommt für „Sarko“ hinzu: Laut Urteil sind auch seine Bürgerrechte für drei Jahre ausgesetzt, was heisst, dass er bei Wahlen nicht kandidieren dürfte. Zwar schien ein politisches Comeback, über das nach Sarkozys Ausscheiden aus dem Élysée zunächst noch länger spekuliert wurde, zuletzt nicht wahrscheinlich. Die Entscheidung legt ihm für eine solche Möglichkeit aber nun weitere Steine in den Weg.

Sarkozy kämpft mit mehreren Justizaffären
Der Fall ist bei weitem nicht die einzige Affäre, wegen der sich Sarkozy verantworten muss. Wegen überhöhter Wahlkampfkosten für seine letztlich gescheiterte Kampagne zur Wiederwahl 2012 verurteilte ihn ein Berufungsgericht im Februar zu einer einjährigen Haftstrafe, davon sechs Monate auf Bewährung. Auch hier ging der ehemalige Hoffnungsträger der bürgerlichen Rechten in Frankreich in Revision. Im kommenden Jahr beginnt zudem ein Prozess wegen mutmasslicher Millionenhilfe aus Libyen für den Wahlkampf 2007. Er streitet alle Vorwürfe ab.

Schon Sarkozys Amtszeit im Élyséepalast von 2007 bis 2012 war von Affären um reiche Freunde, Vetternwirtschaft und masslose Regierungsmitglieder geprägt. Die Wahl 2012 verlor er als Amtsinhaber gegen den Sozialisten François Hollande. Fünf Jahre später scheiterte er bereits im parteiinternen Auswahlverfahren. Trotz seines juristischen Hürdenlaufs und ohne Ämter gilt er bei zahlreichen Anhängern der bürgerlichen Rechten noch immer als Führungsikone.

(text:sda/symbolbild:unsplash)