Coronavirus bestimmt schon zwei Jahre lang Gang der Gesundheitsdirektion
Das Coronavirus hat die Arbeit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) bereits im zweiten Jahr in Folge stark geprägt. Es hat aber auch die Digitalisierung im bernischen Gesundheitswesen vorangetrieben. Trotz der Pandemie hat die GSI 2021 wichtige Projekte umgesetzt, etwa das Abgeltungsmodell bei der Pflegefinanzierung.
«Die vergangenen zwei Jahre waren für niemanden einfach», sagte Regierungsrat Pierre Alain Schnegg an der Jahresmedienkonferenz seiner Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI). Das Coronavirus bestimmte unser Leben. Der Umgang mit der Pandemie verlangt von den Behörden vorausschauendes aber auch pragmatisches Handeln und es gilt, oftmals innerhalb kürzester Zeit, ohne das Wissen um alle Details, über Massnahmen von teilweise grosser Tragweite zu entscheiden. Im weiteren Verlauf der Pandemie könne der Staat nun aber nicht mehr alles regeln. «Die Bevölkerung als Ganzes muss sich vorsichtig und vorausschauend verhalten», sagte der Gesundheitsdirektor. Der Sonderstab der GSI erarbeitet zurzeit Pläne für die so genannte «kalte Pandemie». Damit ist eine Pandemie gemeint, welche die akute Phase hinter sich gelassen hat, aber noch nicht abgeschlossen ist, unberechenbar bleibt und immer wieder zu lokalen Ausbrüchen führt. «Wir müssen uns auf möglichst viele Eventualitäten vorbereiten, damit wir Mittel haben, neuen Ausbrüchen effizient zu begegnen», sagte Pierre Alain Schnegg.
Aus in der Pandemie gewonnenen Erfahrungen die Digitalisierung vorantreiben
Das Coronavirus hat die Digitalisierung in der bernischen Verwaltung in den letzten zwei Jahren stark vorangetrieben. Zur Bewältigung der Pandemie wurden in kurzer Zeit und mit grossem Engagement aller Beteiligten digitale Lösungen aufgebaut, etwa in den Bereichen Contact Tracing, Impfen und Impfstofflogistik. Die aus diesen Systemen gewonnenen Informationen konnten einerseits zur Eindämmung der Pandemie verwendet werden, aber andererseits auch für die Kommunikation mit der Bevölkerung. Die GSI wird sich in den nächsten Monaten verstärkt der Thematik des Datenmanagements annehmen. Sie wird auf der Basis der gewonnenen Erfahrungen die GSI-Datenarchitektur weiterentwickeln. Generell will sie Daten vermehrt für die Geschäftssteuerung nutzen.
Abgeltungsmodell bei der Pflegefinanzierung ist nun transparent
Nebst der Pandemiebewältigung hat die GSI im letzten Jahr wichtige Projekte vorangetrieben und umgesetzt. Ein wichtiges Ziel war es, die Abgeltung der Pflegefinanzierung transparent zu machen, etwa bei der Spitex. Das ist seit vergangenem Jahr nun möglich: Die Festsetzung der aktuell geltenden Tarife basiert erstmals auf den effektiven Kosten der Leistungserbringer. Das Gesundheitsamt kann dank des neuen, abgestuften Normkostensystems sicherstellen, dass keine über das Bundesrecht hinausgehenden Zusatzleistungen mehr finanziert werden. Es sei denn, diese seien für die Versorgungssicherheit nötig, etwa für Leistungserbringer mit Leistungsvertrag.
Integrierte Versorgung für alle Gesundheits- und Pflegeleistungen
Die GSI hat zur Stärkung der Zusammenarbeit der Leistungserbringer auch intern eine Reorganisation durchgeführt. Um besser und koordinierter mit den Spitälern, Heimen, Hausärztinnen und Hausärzten, Spitex, Apothekerinnen und Apothekern, Physiotherapeutinnen und -therapeuten und andern zusammenarbeiten zu können, wurde die GSI neu in drei Einheiten gegliedert. Seit Mitte des vergangenen Jahres besteht die GSI aus dem Generalsekretariat und den beiden Ämtern AIS (Amt für Integration und Soziales) und GA (Gesundheitsamt).
Die GSI arbeitet darauf hin, die integrierte Versorgung zu stärken. Im Spitalbericht wird die neue Richtung aufgezeigt, die sich nach einem Vier-Regionen-Modell ausrichtet. Die Umsetzung der Massnahmen wird in einer Roadmap festgehalten. Die Massnahmen betreffen die Eignerstrategie und die Aufsichtskonzepte des Kantons gleichermassen wie die Versorgungsplanung und die Erarbeitung der Teilstrategien zur Gesundheitsstrategie. Letztere sollen ab 2022 schrittweise erarbeitet werden.
Kanton Bern bietet fast flächendeckend Betreuungsgutscheine an
Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das 2021 verabschiedete Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) in Kraft. Es regelt die sozialen Leistungsangebote wie beispielswiese die Betreuungsgutscheine. Heute sind 98 Prozent der Kinder im Kanton Bern in einer Gemeinde wohnhaft, die Betreuungsgutscheine ausgibt. Ihnen stehen über 8’800 Plätze in mehr als 320 Kitas und 27 Tagesfamilienorganisationen zur Verfügung. Auch bei der Sprachförderung setzt der Kanton Bern auf die Kitas. Familien mit Kindern, die einen Sprachförderbedarf aufweisen und nicht bereits in einer Kita oder bei einer geeigneten Tagesfamilie betreut werden, erhalten ebenfalls einen Betreuungsgutschein. Dies unabhängig davon, wie häufig die Eltern arbeiten.
Mit dem Inkrafttreten des SLG hat die Zuständigkeit für die Bewilligung und Aufsicht über die Kitas zur GSI gewechselt. Neu gelten im Kanton Bern nun für alle Kitas dieselben Bestimmungen. Unter anderem werden Praktikantinnen und Praktikanten im Betreuungsschlüssel nicht mehr berücksichtigt und sind dadurch besser in ihrer Funktion geschützt.
Erste Erfahrungen mit NA-BE gemacht
Die GSI konnte 2021 beim Projekt NA-BE («Gesamtstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern») weitere Erfahrungen sammeln. Das für die Umsetzung zentrale Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft. Es legt den Fokus darauf, dass möglichst viele der asylsuchenden Personen in die Arbeitswelt integriert werden und dadurch nicht über lange Zeit von der Sozialhilfe abhängig sind. Die von der GSI beauftragten regionalen Partner definieren zusammen mit den Personen messbare Ziele, etwa Sprachzertifikate, eine Aus- und Weiterbildung oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
(text:pd/bild:beo)