27 Januar 2025

Rocker müssen zur Urteilsverkündung in Bern erscheinen

Im Rockerprozess vor dem Berner Obergericht müssen die fünf in der Schweiz wohnhaften Beschuldigten am 13. Februar zur Urteilsverkündung erscheinen. Das hat das Gericht am Montag zum Auftakt des Berufungsprozesses entschieden.

Mehrere Verteidiger hatten geltend gemacht, mit einer Dispensation könnte das Risiko eines gewaltsamen Aufeinandertreffens minimiert werden. Beim erstinstanzlichen Prozess 2022 war es vor dem Amthaus zu Scharmützeln zwischen den verfeindeten Rockergruppen gekommen.

Das Obergericht lehnte den Antrag der Verteidiger ab. Wer Berufung eingelegt habe, solle auch vor Ort erfahren, was das Gericht warum entschieden habe. Das Sicherheitsdispositiv bestehe ohnehin.

Im Mai 2022 waren etwa 200 Rocker aufgefahren. Die Polizei setzte Wasserwerfer und Gummischrot ein. Am Montag blieb es vor dem Gebäude ruhig.

Als Zeugen vorgeladen waren mehrere Personen, die den Bandidos nahestehen. Am Dienstag sollen Personen aus dem Umfeld der Hells Angels folgen.

Keiner der acht beschuldigten Rocker, welche Berufung eingelegt hatten, befand sich am Montag im Gerichtssaal. Die Polizei stand im und vor dem Gebäude mit einem Grossaufgebot im Einsatz, wie Reporter der Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichteten.

(text:sda/bild:keystone)