14 November 2024

Revision des Innovationsförderungsgesetzes stärkt den Kanton Bern

Der Regierungsrat will die Innovations- und Wirtschaftskraft des Kantons stärken: Er beantragt eine Anpassung des kantonalen Innovationsförderungsgesetzes (IFG), um neben Anschubfinanzierungen auch wiederkehrende Finanzhilfen im Bereich der anwendungsorientierten Forschung zu ermöglichen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen war dies in Bern bisher nicht möglich.

Das Vernehmlassungsverfahren zeigte, dass eine Mehrheit der Parteien und grosse Teile der Wirtschaft die Anpassungen befürworten. Kritisiert wurde die vorgesehene Finanzierung mittels vierjährigem Rahmenkredit. Es wurde gefordert, dass der Grosse Rat über die zu fördernden Vorhaben informiert wird und über deren Förderung entscheiden kann.

Dem hat der Regierungsrat Rechnung getragen, indem er im Vortrag präzisiert hat, dass der Grosse Rat bei der Beratung des Rahmenkredits über die entsprechenden Informationen verfügen und auch über Einzelvorhaben entscheiden können wird. Die Gesetzesrevision wird im Frühjahr 2025 im Grossen Rat behandelt.

(text:pd/bild:beo)