13 Dezember 2021

Roter Pass für in der Schweiz geborene Personen

Jede in der Schweiz geborene Person, die eine bestimmte Anzahl Jahre im Land gewohnt hat, sollte nach Ansicht von SP-Ständerat und Rechtsanwalt Paul Rechsteiner das Recht auf den Roten Pass haben.

Die Schweiz sei heute eine Dreiviertel-Demokratie, sagte Rechsteiner in einem Interview mit den Zeitungen der CH Media und den „Schaffhauser Nachrichten“. Ein Viertel der Menschen, die in der Schweiz wohnten, habe einen ausländischen Pass.

Diese Personen seien von den Bürgerrechten ausgeschlossen. Das müsse sich ändern. Es brauche einen grossen Schritt nach vorn. Neu sollte das „ius soli“-Prinzip gelten, dass also jeder und jede, die in der Schweiz geboren sei, den Schweizer Pass bekomme.

Wer in einem Land geboren werde, dort aufwachse, arbeite, sein Leben dort verbringe, also Teil von Wirtschaft und Gesellschaft sei, der solle auch die entsprechenden Rechte als Bürger haben. Das sei ein demokratisches und menschenrechtliches Prinzip.

Der Bundesrat sei in dieser wichtigen Frage leider nicht am Puls der Zeit. Das Justizdepartement argumentiere mit der restriktiven Zuwanderungspolitik. Dabei gehe es bei der Einbürgerung darum, wie die Schweiz mit den hier wohnenden Menschen umgehe.

Wer sich heute in der Schweiz einbürgern lassen will, der muss je nach Gemeinde und Kanton unterschiedliche Auflagen erfüllen. Der Schweizer Pass ist Personen vorbehalten, die seit mindestens zehn Jahren im Land leben und über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.

Am Dienstag debattiert der Ständerat über eine entsprechende Motion zum „ius soli-„-Prinzip.

(text:sda/bild:unsplash)