27 Dezember 2021

Bordell in Büroräumen in Heimberg bewilligt

Der Regierungsstatthalter hat die Umnutzung im 1. Stock eines Gewerbegebäudes an der Winterhaldenstrasse in einen Prostitutionsbetrieb bewilligt.
In der Gewerbezone an der Winterhalde in Heimberg sollen leerstehende Büroräume als Pros-titutionsbetrieb mit einer Kontaktbar genutzt werden. Gegen die Umnutzung gingen neun Ein-sprachen von Anwohnern, benachbarten Gewerbebetrieben und einem kirchlichen Verein ein. Zusätzlich wurden beim Gemeinderat zwei Petitionen eingereicht, die die Umnutzung verhin-dern wollen, sie wurden als Kollektiveinsprachen behandelt, da einzelne Unterzeichner ein-spracheberechtigt sein dürfen.
Regierungsstatthalter Marc Fritschi hat erwogen, dass in der Gewerbezone eine Vielfalt von Gewerbebetrieben und auch das Lokal einer Freikirche angesiedelt ist. Wohnungen sind nur zulässig, soweit sie für betrieblich notwendiges Personal gebaut wurden. Ein Prostitutionsbe-trieb und die zu erwartenden Immissionen sind hier grundsätzlich zonenkonform.
Die Einsprachen hat der Regierungsstatthalter abgewiesen und die Baubewilligung erteilt. Prostitution existiert und die Gesetzgebung sieht vor, dass die Sexarbeiterinnen ihr Gewerbe unter möglichst ordentlichen Umständen ausüben können. Die Arbeits- und Nebenräume erfül-len die baurechtlichen Anforderungen. Auf dem Grundstück stehen genügend Parkplätze zur Verfügung und es ist notorisch, dass Bordellbesucher sich diskret verhalten; eine unzulässige Nachtruhestörung ist nicht zu erwarten. In der Gewerbezone gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe IV, weil hier Wohnungen zonenfremd sind. Ideelle und moralische Bedenken gegen das Ge-werbe sind rechtlich nicht massgebend.
Die Baubewilligung erlaubt die Nutzung des Gebäudes für den neuen Zweck. In einem nächs-ten Schritt wird zu prüfen sein, ob einer geeigneten Person die Betriebsbewilligungen erteilt werden können und welche Auflagen für einen ordentlichen Betrieb nötig sind.

(text:pd/bild:beo)