23 September 2024

Pro Velo Schweiz will Anpassungen in der Signalisationsverordnung

Pro Velo will mehr und besser sichtbare Velowege. Dazu soll der Bund die durchgängige Roteinfärbung von Veloflächen und eine echte „Velostrasse“ ermöglichen. Diese und weitere Forderungen hat der Verband im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zur Signalisationsverordnung formuliert. Gemäss Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo, braucht es diese Anpassungen, um das Veloweggesetz wirksam umsetzen zu können. 

Noch bis Ende September läuft die Vernehmlassung des Bundesrates zu verschiedenen Anpassungen in der Signalisationsverordnung. Pro Velo nimmt die Revision zum Anlass, weitergehende Verbesserungen für den Veloverkehr zu fordern. Die wichtigsten sind:

Die Roteinfärbung von Veloflächen soll nicht mehr nur bei Gefahrenstellen möglich sein, sondern auf allen Veloflächen. Vorbild dazu ist die Niederlande, wo dem Velo schon seit Jahrzehnten der rote Teppich ausgelegt wird. Das rote Netz macht das Velofahren nicht nur sicherer, sondern lädt auch zum Velofahren ein. Damit trägt es dazu bei, die Velowege besser vom anderen Verkehr zu trennen und den Veloverkehr bis 2035 zu verdoppeln – ein Ziel, das der Bund mit der „Roadmap Velo“ selber formuliert hat.

Die „Velostrasse“ wurde in der Schweiz vor einigen Jahren getestet, aber nicht konsequent umgesetzt. Pro Velo fordert darum die Einführung eines neuen Signals. Dieses soll verbunden sein mit der Aufhebung des Rechtsvortritts, einem Überholverbot von Velos durch Autos und der Möglichkeit, auf dem Velo nebeneinander zu fahren.

Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer sagt dazu: „Das Veloweggesetz will die Trennung des Velos von anderen Verkehrsmitteln, um es sicherer und attraktiver zu machen. Es braucht die Roteinfärbung von Velowegen und die Velostrasse, um diese zentralen Ziele des Veloweggesetzes zu erreichen.“

(text:zvg/bild:unsplash)