28 September 2022

Polizeigesetz wird wieder angepasst

Das seit 2020 geltende Polizeigesetz hat sich bewährt. Die effizientere Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Gemeinden brachte administrative Erleichterungen. Insbesondere im sich rasch wandelnden Bereich der polizeilichen Massnahmen hat sich jedoch vereinzelt Aktualisierungsbedarf ergeben. Diesen will der Regierungsrat mit einer Teilrevision des Polizeigesetzes beheben. Die Vernehmlassung zur Gesetzesanpassung dauert bis am 6. Januar 2023.

Revisionsbedarf ergibt sich vor allem im Bereich der polizeilichen Massnahmen. Dieser ist aufgrund des technischen Wandels und der Kriminalitätsentwicklung fortlaufenden Veränderungen unterworfen. So soll die Zusammenarbeit der Kantonspolizei mit den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern beim Betreten und Durchsuchen von Räumlichkeiten vereinfacht werden, um rascher reagieren zu können. Ausserdem soll eine gesetzliche Grundlage für ein sogenanntes «Pre-Recording» bei auf dem Körper getragenen, beweissichernden Kameras geschaffen werden.

Eine weitere Änderung verbessert den Jugendschutz: Die Abgabe von Rauchprodukten und Alkohol an Minderjährige steht damit unter Strafe, unabhängig, ob sie gewerblich oder durch Privatpersonen erfolgt. Diese indirekte Änderung des kantonalen Strafrechts schliesst eine Gesetzeslücke.

(text:pd/bild:unsplash)