Planungszone“Spitze Stei“ bleibt bestehen
Die Planungszone „Spitze Stei“ ist für drei jahre verlängert. Gemeinderätin Franziska Ryter informierte gestern die Kandersteger Gemeindeversammlung, dass das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit Verfügung vom 02.02.2023 die eingegangenen Einsprachen als öffentlich-rechtlich unbegründet abgewiesen hat, soweit darauf eingetreten wurde. Wo geeignet, wurden Rechtsverwahrungen vorgemerkt. Gegen die Genehmigungsverfügung des AGR sind keine Beschwerden eingegangen und das Erlassverfahren gilt somit als abgeschlossen.
Im kommenden Dezember wird es schon zwei Jahre her sein, dass die Planungszone erlassen wurde. Sie würde ohne entsprechende Verlängerung automatisch ausser Kraft gesetzt. Der Gemeinderat wird von der Möglichkeit, die Planungszone um weitere drei Jahre zu verlängern, Gebrauch machen. Die Dauer einer Planungszone kann nur einmal um maximal drei Jahre verlängert werden. Der Gemeinderat kann sie auch nach Verlängerung bei Bedarf jederzeit mittels Beschlusses aufheben, falls z.B. ein grösseres Ereignis eintreffen sollte, welches eine Besserstellung gegenüber der heutigen Situation darstellen würde.
(text:pd/bild:archiv)