Pädophiler ex-Clown kommt ohne Verwahrung davon
Ein 55-jähriger ex-Clown und kirchlicher Mitarbeiter muss wegen wiederholter pädophiler Übergriffe eine stationäre Massnahme absolvieren. Von einer Verwahrung, wie die Anklage forderte, sah das Gericht ab.
Das Gericht sprach den Schweizer der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen Schändung, der sexuellen Handlungen mit Kindern und der Pornografie schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Zudem ordnete das Gericht eine stationäre Massnahme an. Von einer Verwahrung sah das Obergericht ab. Damit erhält der Mann eine letzte Chance auf ein deliktfreies Leben.
Der Mann ist seit den 1980er Jahren mehrmals wegen pädophiler Übergriffe verurteilt worden. All diese Strafen sind jedoch mittlerweile gelöscht.
Im aktuellen Verfahren wurden ihm Übergriffe auf zwei zur Tatzeit rund zehnjährige Buben und ein etwa sechsjähriges Mädchen vorgeworfen. Er räumte einen Teil der Taten ein, machte aber geltend, namentlich bei den Handlungen mit dem Mädchen – seiner eigenen Tochter – habe es sich mehr um ein Spiel gehandelt.
Der Verteidiger hatte deshalb einen Freispruch von den Vorwürfen sexuelle Nötigung und Schändung verlangt und eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren beantragt. Die Staatsanwältin forderte eine siebenjährige Freiheitsstrafe sowie Verwahrung.
(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)