Paar nach Attacke seines Rottweilers vor Bezirksgericht Horgen ZH
Vor dem Bezirksgericht Horgen ZH haben sich am heutigen Dienstag eine 35-jährige Frau und ein 33-jähriger Mann zu verantworten. Ihr als aggressiv bekannter Rottweiler hatte im Oktober 2019 eine Rentnerin attackiert und schwer verletzt.
Beide sind der schweren Körperverletzung beschuldigt, die Frau zudem der Unterlassung der Nothilfe, der Mann der Tierquälerei. Die Staatsanwältin beantragt für die Kroatin eine bedingte zweijährige Freiheitsstrafe und eine siebenjährige Landesverweisung. Ihr Exmann, ein Schweizer, soll mit 18 Monaten bedingt bestraft werden.
Ursprünglich war der Gerichtstermin für Juni 2022 vorgesehen. Damals erschien die Frau jedoch nicht. Die Verhandlung wurde deshalb nach der Befragung des Mannes abgebrochen und verschoben.
Das damalige Paar hatte den Hund 2016 von einem Züchter in Bulgarien gekauft. Immer wieder fiel er durch aggressives Verhalten auf. Dass der Mann ihn schlug und schlecht behandelte, verstärkte das aggressive Verhalten des Hundes, wie es in der Anklageschrift heisst.
Schon vor jener schweren Attacke im Oktober 2019 habe der Hund seine Besitzer wie auch Drittpersonen angegriffen, zu Boden gerissen und gebissen. Einmal habe er den Beschuldigten spitalreif gebissen.
Hundefachleute hatten geraten, den Hund umgehend einschläfern zu lassen. Die Polizei wies die Besitzer an, das Tier nur noch mit Maulkorb spazieren zu führen. In seiner Befragung hatte der Mann angegeben, von den Attacken des Hundes und der polizeilichen Anweisung nichts gewusst zu haben.
An jenem Oktobertag hatte die Frau dem Hund keinen Maulkorb angelegt, bevor sie mit Wissen des Mannes allein mit dem Hund hinaus ging. Sie hatte ihn zwar angeleint, wusste aber laut Staatsanwältin, dass sie nicht in der Lage war, das über 50 Kilogramm schwere Tier im Fall einer Attacke zurückzuhalten.
Auf dem Spaziergang in Horgen kreuzte die Frau mit dem Rottweiler eine 77-jährigen Rentnerin. Diese war schon vorbei, als der Hund kehrt machte und sich von hinten auf sie stürzte, sodass sie zu Boden ging und kurz bewusstlos wurde. Der Hund fiel laut Anklage über die Rentnerin her und fügte ihr zahlreiche Bissverletzungen im Gesicht, im Nacken sowie an Kopf, Rücken und Armen zu.
Anstatt die Rettungskräfte zu alarmieren, eilte die Beschuldigte mit ihrem Hund nach Hause. Die Rentnerin leidet laut Anklageschrift noch heute körperlich und seelisch an den Folgen des Vorfalls. Der Hund wurde eingeschläfert.
Das Bezirksgericht Horgen wird den Fall am heutigen Dienstag verhandeln. Das Urteil wird es gemäss derzeitiger Planung in einer Woche, am Dienstag, 13. September, eröffnen.
(text:sda/bild:unsplash)