10 Mai 2023

Ortsplanungsrevision Grosshöchstetten geht in nächste Phase

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat den aktuellen Bearbeitungsstand aller Plangrundlagen für die öffentliche Mitwirkung verabschiedet. Die Bevölkerung und interessierte Kreise können während der öffentlichen Mitwirkungsphase vom 24. April 2023 bis 2. Juni 2023, Ideen und Anregungen dem Gemeinderat schriftlich mitteilen.
Der Gemeinderat hat im April 2020 das von der Ortsplanungskommission erarbeitete Räumliche Entwicklungskonzept (REK) genehmigt. Das REK wurde zusammen mit einer Begleitgruppe von mehr als 20 Bürgerinnen und Bürger erarbeitet und bildet die Grundlage für den nun vorliegenden Entwurf der Ortsplanungsrevision. Die Arbeit wird unter Begleitung der externen Beratungsfirma IC Infraconsult, Bern, ausgeführt. Der Gemeinderat trägt als Planungsbehörde die Gesamtverantwortung über die Ortsplanungsrevision.
Die Planungsarbeiten basieren auf den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes und den kantonalen Richtplänen. Der Hauptfokus liegt aus planerischer Sicht auf der Siedlungsentwicklung nach innen. Die Erweiterung der Bauzonen mit neuen bebaubaren Flächen ist dabei begrenzt. Die aktuellen Grundlagen ermöglichen eine sanfte, ortsverträgliche Entwicklung, basierend auf dem Räumlichen Entwicklungskonzept. Die Schaffung neuer Bauzonen (inkl. Gewerbezonen) war nicht möglich, weil sich keine Grundeigentümerschaften finden liessen, die für eine Einzonung bereit waren.
Ein weiterer gewichtiger Vorteil der Revision ist die Zusammenführung der beiden noch gültigen Baureglemente der ehemaligen Gemeinden Schlosswil und Grosshöchstetten. Nach der Fusion der beiden Gemeinden im Jahr 2018 war es angezeigt, die beiden Baureglemente zusammen zu führen.

(text:pd/bild:beo)