31 Dezember 2021

Neue Gesetze ab 2022 im Kanton Bern

Ab dem neuen Jahr 2022 treten im Kanton Bern verschiedene neue Erlasse und Gesetze in Kraft. Unteranderem das teilrevidierte Spitalversorgungsgesetz. Es verpflichtet die Listenspitäler, dem Kanton die Löhne ihrer Chefärztinnen und Chefärzte zu melden. Dies erfolgt in anonymisierter Form und soll mehr Transparenz bringen. Diese Neuerung geht auf einen Vorstoss im Grossen Rat zurück. Das Parlament überwies 2018 eine Motion von Ursula Marti (SP).

Auf Anfang Jahr tritt auch das neue Gesetz über die sozialen Leistungsangebote in Kraft, ebenso zwei dazu gehörende Verordnungen. Sie regeln unter anderem das System der Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten und Tagesfamilien. Der Kanton übernimmt neu auch die Bewilligung und Aufsicht über Kitas. Weiter richtet der Kanton sein System in der ambulanten Pflege neu aus. Er will so Fehlanreize korrigieren und Massnahmen etablieren, die langfristig kostendämpfend wirken.

(text:pd&msi/bild:unsplash)