9 März 2023

Neues Gesetz soll Kantonsbeteiligung an der BLS regeln

Die Kantonsverfassung verlangt, dass bedeutende kantonale Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln sind. Bei der Kantonsbeteiligung an der BLS fehlt bisher eine solche gesetzliche Grundlage. Diese soll nun geschaffen werden. Der Regierungsrat setzt damit eine Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates um.

Die BLS-Gruppe bündelt unter dem Dach der BLS AG sechs Tochterunternehmen. Der Kanton hat einen Mehrheitsanteil (55,75 Prozent) an der BLS AG. Die Tochterunternehmen werden von der BLS AG kontrolliert. Nur an der BLS Netz AG hat der Kanton selber auch einen Aktienanteil (16,5 Prozent). Wegen des engen Zusammenhangs soll auch diese Beteiligung in das Gesetz einbezogen werden.

Das Gesetz ändert nichts am bisherigen Beteiligungsumfang. Es legt aber den Rahmen fest, in dem der Regierungsrat Aktien der BLS AG und der BLS Netz AG verkaufen oder zukaufen könnte. Der Mehrheitsanteil an der BLS AG soll dabei gewährleistet bleiben. Das Gesetz legt zudem fest, welche Zwecke der Kanton mit seiner Beteiligung an der BLS verfolgt und wie er bei der Wahrnehmung dieser Interessen vorgeht.

Bis am 12. Juni 2023 können die Unterlagen online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht neu die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Der Regierungsrat hofft, dass möglichst viele Stellungnahmen auf dem elektronischen Weg eintreffen werden, da die Eingabe für die Interessierten einfach und bequem ist. Zudem ermöglicht es der Verwaltung eine effizientere Auswertung der Vernehmlassung.

(text:pd/bild:pd)