Neues Fahrzeug für Saxeten
Für das aktuelle Gemeindefahrzeug (Traktor Hürlimann) ist das Aufgebot für die nächste ordentliche Prüfung eingetroffen. Die Reparaturkosten sind in keinem Verhältnis zur künftigen Lebensdauer des Fahrzeuges. Der Gemeinderat hat verschiedene Varianten geprüft und ist zum Entschluss gekommen, dass die Neuanschaffung eines Fahrzeug Kramer die beste Lösung ist. Das Einsatzgebiet dieses neuen Fahrzeuges ist vielfältig. Mit der Neuanschaffung sollten Unterhaltskosten und Lebensdauer optimal auf die Gemeinde abgestimmt sein.
Die Gmeindeversammlung von Saxeten hat einem Netto-Kredites von CHF135’000 zugestimmt. Für die Finanzierung wurde bereits ein Beitragsgesuch an die Patenschaft Berggemeinden gestellt.
Das Baureglement vom 1982 musste den neuen Anforderungen von Bund und Kanton (insbesondere bezüglich der harmonisierten Messweisen der baupolizeilichen
Masse) angepasst werden. Die Neufassung erfolgt auf der Grundlage des Musterbaureglements des Kantons Bern. Mit der Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung sind auch die Landschaftsplanung und das neue Gewässerschutzgesetz neu festzulegen. Der bestehende Zonenplan mit der Festlegung der Nutzungszonen wird nicht geändert.
(text:pd/bild:unsplash)