Neue Bestimmungen für nachhaltigere Landwirtschaft ab 2023
Ab Anfang 2023 gelten neue Bestimmungen, die die Landwirtschaft nachhaltiger machen sollen. Eine Vorgabe setzt der Bundesrat mit Rücksicht auf den Krieg in der Ukraine allerdings später um als geplant. Mit dem Verordnungspaket wird ab 2023 der erste Teil der Vorlage zur Reduktion der Risiken durch Pestizide umgesetzt, die das Parlament 2021 beschloss. Sie enthält Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz – die Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz sollen nun als erstes umgesetzt werden. Ab 1. Januar 2023 dürfen gemäss dem Entscheid des Bundesrates vom Mittwoch keine Pflanzenschutzmittel mit hohem potenziellem Risiko mehr verwendet werden. Ausnahmen sind möglich, wenn keine risikoärmere Alternative verfügbar ist. Das schrieb das zuständige Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Auch müssen die Bauern mit grösseren Abständen dafür sorgen, dass von Landparzellen aus weniger Pestizide ins Wasser gelangen. Via Direktzahlungen sollen schliesslich auch finanzielle Anreize entstehen, damit Bauern auf Äckern und in Spezialkulturen weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen.
Zwei weitere Teile der Vorlage will der Bundesrat erst im Jahr 2024 umsetzen. Die Nährstoffverluste von Bauernbetrieben müssen gemäss dem Entscheid des Bundesrates ab 2024 und bis 2030 um mindestens 20 Prozent zurückgehen. Im Gesetz ist kein Absenkpfad definiert. Neu müssen ab 2024 auf mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche spezifische Biodiversitätsförderflächen angelegt werden. Der Bundesrat setzte diese Massnahmen mit Rücksicht auf den Krieg in der Ukraine ein Jahr später in Kraft als zunächst geplant.
(text:sda/bild:beo)