Nationalratskommission will Doppelnamen bei Heirat wieder zulassen
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will dem 2013 abgeschafften Doppelnamen bei einer Heirat zu einem Comeback verhelfen. Sie wird in den nächsten Wochen die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Gesetzesänderung eröffnen. Der Entscheid für eine grössere Flexibilität bei der Namenswahl fiel mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit der Vorlage soll die parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Luzi Stamm (SVP/AG) umgesetzt werden.
Das aktuelle Namensrecht gilt seit 2013. Damals wurden Doppelnamen wie Seiler Graf abgeschafft. Seither behält jeder Ehegatte grundsätzlich seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen der Namen der Ehepartner als gemeinsamen Familiennamen wählen. Kinder erhalten entweder den gemeinsamen Familiennamen oder – falls die Eltern verschiedene Namen tragen – einen der Ledignamen. Die Parlamentskommissionen wollen die Möglichkeit von Doppelnamen als amtliche Namen wiedereinführen.
Dabei stehen zwei Optionen im Vordergrund. Entweder soll ein Doppelname durch Voranstellen des bisherigen Namens der oder des Verlobten gebildet werden können, deren oder dessen Ledignamen bei der Eheschliessung nicht zum gemeinsamen Familiennamen wird. Damit würde man zum Konzept vor dem 1. Januar 2013 zurückkehren. Die zweite Option geht weiter: So soll es in Zukunft beiden Ehegatten möglich sein, einen Doppelnahmen zu führen – unabhängig davon, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen bilden oder ihren bisherigen Namen behalten. Dieser Doppelname könnte wahlweise mit oder ohne Bindestrich festgelegt werden. Der bislang nicht als amtlicher Name anerkannte Allianzname würde damit gleichzeitig gesetzlich geregelt. Der Allianzname kann heute nur im Alltag verwendet werden.
Die zweite Lösung geht davon aus, dass Verlobte, bei denen die Beibehaltung der bisherigen Identität im Vordergrund steht, ihren bisherigen Namen behalten und diesem jenen der beziehungsweise des anderen anfügen können. Wenn die Verlobten sich für einen Familiennamen entscheiden, wird der Familienname hingegen stets an erster Stelle des Doppelnamens geführt und beide Ehegatten tragen – sofern sich beide für einen Doppelnamen entscheiden – einen identischen Doppelnamen. Auf die Namensführung der Kinder hat die vorgeschlagene Revision keine Auswirkungen. Insbesondere ist nicht vorgesehen, für die Kinder die Möglichkeit der Führung eines Doppelnamens einzuführen.
(text:sda/bild:beo)