Nationalrat will ungerechtfertigt Betriebene besser schützen
Der Nationalrat will ungerechtfertigt respektive ohne Grund betriebene Personen besser schützen. Ihr Recht, um Nicht-Bekanntgabe ihrer Betreibungen gegenüber Dritten zu ersuchen, soll gestärkt werden.
Mit 185 zu 0 Stimmen hiess der Nationalrat am Donnerstag eine Vorlage seiner Rechtskommission (RK-N) gut. Sie enthält Anpassungen von seit 2019 geltenden Bestimmungen im Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Die RK-N stellte die Anträge aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden. Nun ist der Ständerat am Zug.
Betriebene können sich heute nicht genügend gegen ungerechtfertigte oder gar schikanöse Betreibungen schützen, wie Beat Flach (GLP/AG) für die RK-N ausführte.
Nach geltendem Recht werden sämtliche Betreibungen ins Betreibungsregister eingetragen. Die Bekanntgabe eines Eintrags könne gewichtige Nachteile bringen, etwa bei der Suche nach einer Stelle oder einer Wohnung, sagte Flach. Die Änderung soll auch die Aussagekraft der Betreibungsauskünfte verbessern.
(text:sda/bild:pexels)