Nationalrat kann über Verfassunsgbestimmungen zu Bargeld befinden
Der Nationalrat kann über Verfassungsbestimmungen zum Bargeld in der Schweiz entscheiden. Seine zuständige Kommission ist mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden, der Initiative „Bargeld ist Freiheit“ einen direkten Gegenvorschlag entgegenzustellen.
Mit 22 zu 3 Stimmen entschied die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N), die Initiative „Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)“ der Freiheitliche Bewegung Schweiz abzulehnen. Zugleich beschloss sie Verfassungsbestimmungen als direkten Gegenvorschlag zur Initiative.
Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Demnach sollen mit dem Gegenvorschlag geltende Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert in der Verfassung verankert werden. Das Eintreten auf die Vorschläge war in der WAK-N unbestritten.
Einige Änderungen brachte die Kommission aber an den Vorschlägen des Bundesrates an. Sie will den Begriff „Schweizerfranken“ statt „Franken“ in die Verfassung schreiben und damit ein wichtiges Anliegen der Initiative aufnehmen.
Gescheitert ist der Antrag, in der Verfassung zu verankern, Bargeld sei „in der Regel“ als Zahlungsmittel anzunehmen. In den Augen der Mehrheit braucht es zu dieser gesetzlichen Pflicht keine zusätzliche Verfassungsbestimmung.
Nein sagte die Mehrheit der WAK-N auch zum Antrag, den Zugang zum Bargeld für Menschen mit Sozial- oder Nothilfe zu gewährleisten. Dies greife in die Souveränität der Kantone ein, die Nothilfe oft in Form von Sachleistungen ausrichteten, fand die Mehrheit. Der Nationalrat behandelt die Vorlage voraussichtlich im Winter.
(text:sda/bild:keystone)