14 Dezember 2021

Nationalrat für nationale Regeln zur Durchsetzung von Mindestlöhnen

In mehreren Grenzkantonen sind seit längerem Gesetze für Mindestlöhne in Kraft. Der Nationalrat spricht sich nun für eine nationale Regelung zur Durchsetzung der Regeln für Entsandte aus – und widersetzt sich damit dem Ständerat.

Die grosse Kammer ist am Dienstag auf eine entsprechende Revision des Entsendegesetzes eingetreten. Der Entscheid fiel mit 104 zu 86 Stimmen bei vier Enthaltungen. SP, Grüne und die grosse Mehrheit der Mitte-Fraktion kippten mit Stimmen aus der SVP und der FDP den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Wenn ein Kanton Mindestlöhne erlasse, hätten diese auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gelten, argumentierte Greta Gysin (Grüne/TI) für die Vorlage. Gerade in ihrem Herkunftskanton sei es wichtig, dass für einheimische Firmen nicht strengere Regeln gelten als für ausländische.

„Diese Vorlage schafft Rechtssicherheit“, hielt Fabio Regazzi (Mitte/TI) fest. Er sei zwar „kein Fan der kantonalen Mindestlöhne“. Dort, wo sie beschlossen worden seien, dürften Schweizer KMU aber nicht darunter leiden.

Heute sei nicht klar, ob die kantonalen Gesetze reichten, um die Mindestlohnregeln auch gegenüber Entsendebetrieben aus der EU durchzusetzen, kritisierte Cédric Wermuth (SP/AG). Er verstehe nicht, warum dieses Problem von vielen nicht ernst genommen werde – verbleibe doch die Anwendung der Mindestlöhne auch künftig in kantonaler Hoheit.

Die Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hatte im Vorfeld der Debatte knapp beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie folgte damit dem Ständerat, der in der Herbstsession mit 25 zu 17 Stimmen nichts von einer bundesrechtlichen Lösung des Problems wissen wollte. Sozialpolitik sei Kantonssache, eine nationale Lösung untergrabe die Sozialpartnerschaft, lautete der Tenor.

Die Kantone sollten sich selbst um die Durchsetzung ihrer Mindestlöhne für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer kümmern, sagte Kommissionssprecherin Petra Gössi (FDP/SZ) im Nationalrat. Es handle sich im keine genügende Rechtsunsicherheit. „Die Kantone haben die Möglichkeit, das Problem selber zu lösen.“

Thomas Burgherr (SVP/AG) ergänzte, dass die Kantone mit geltendem Mindestlohn die Entsandten aus der Regelung ausgeschlossen hätten. Wenn beispielsweise das Tessin dermassen unter dem Problem leide, habe es alle Mittel zu einer Lösung.

Nun ist wieder die kleine Kammer am Zug. Bleibt sie bei ihrem Entscheid, ist die Vorlage vom Tisch. Tritt sie doch noch auf die Änderung des Entsendegesetzes ein, können die beiden Kammern die Details beraten.

Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin brach im Nationalrat erneut eine Lanze für die Revision. Der Bundesrat habe einen parlamentarischen Auftrag ausgeführt, dass kantonale Mindestlöhne auch für Entsandte gelten müssten. Zudem regle die Revision die Durchsetzungskompetenzen des Bundes.

Neben Genf, Neuenburg, Jura und Tessin, wo bereits ein kantonaler Mindestlohn gilt, hiess die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt im Juni ebenfalls einen Mindestlohn gut.

(text:sda/bild:pexels)