Muss AKuT der Stadt Thun künftig Miete zahlen?
Die Thuner SVP Fraktion will vom Gemeinderat wissen, ob der im Leihvertrag vom 4. Dezember 2014 zwischen dem Verein Freund*innen des Freiraums und der Stadt Thun festgehaltenen Mietzinserlass zumindest teilweise aufzuheben sei. Dabei soll ein allfällig erwirtschafteter Gewinn des Vereins zur, mindestens teilweisen, Tilgung des Mietzinses eingesetzt werden. Weiter will die SVP wissen, ob es möglich ist,die künftig beabsichtigte Gewinnverwendung –soweit nicht zur Tilgung des Mietzinses eingesetzt –durch den städtischen Beirat abzusegnen sei.
Gemäss dem aktuell gültigen Leihvertrag für die Liegenschaft Seestrasse 20 ist der Verein von der Zahlung des jährlichen Mietzinses in der Höhe von 20’376 Franken (inkl. Parkplatz) befreit. Die Liegenschaft Seestrasse 20 gehört im Miteigentum je hälftig der Stadt Thun und der Schweizerischen Post. Die Stadt Thun verzichtet heute auf Mietzinseinnahmen von jährlich 9’888 Franken für die Liegenschaft sowie jährlich 600 Franken für den dazugehörigen Parkplatz. Zudem übernimmt das Amt für Bildung und Sport den Mietzins von 9’888 Franken zu Gunsten der Schweizerischen Post.
Die Stadt Thun hat den Verein und das AKuT (Alternative Kulturzentrum Thun) bei seinem Anliegen unterstützt, in dem sie ihm den Mietzins erlassen hat. Dies auch, weil das AKuT nicht gewinnorientiert sei und ehrenamtlich betrieben wird.
Jedoch hat das AKuT und der Verein Freund*Innen des Freiraums, welcher das Zentrum betreibt, in den letzten Jahren ein Gewinn erwirtschaftet. Deshalb ist der Thuner Gemeinderat auch bereit, den Vorstoss der SVP anzunehmen und zu prüfen, ob die Stadt Thun künftig Miete verlangen wird. Und allenfalls auch Mietzins rückwirkend zu verlangen.
Ob der Prüfauftrag überwiesen wird, entscheidet am 17. Dezember 2021 der Thuner Stadtrat.
(text:pd,ch/bild:beo)