24 September 2021

Mitholz: Räumungsarbeiten sorgen wohl doch nicht für Geisterdorf

Am Donnerstagabend (23.9.21) wurde die Bevölkerung von Mitholz über den aktuellen Stand der Räumungsarbeiten des ehemaligen Munitionslagers Mitholz informiert. Mit der Risikoanalyse 2022 werden unter anderem die Grundlagen für die des definitiven Evakuationsperimeters erarbeitet. Das Prinzip „Schalenmodell“ sieht eine Differenzierung der Sicherheitszonen vor so, dass nicht das ganze Dorf Mitholz geräumt werden muss.

Mit dem Schalenmodell soll eine differenzierte Situation erreicht werden, so der Projektleiter, Adrian Goetschi, gegenüber Radio BeO. Während der innere Bereich direkt am Munitionslager stark geschützt werden müsse und deshalb Räumungen notwendig seien, könne in den ausseren Gebieten eine Räumung freigestellt werden.  Einschränkungen wie temporäre Evakuierungen seien aber auch hier nicht auszuschliessen. Auch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung soll mit der Differenzierung teilweise möglich sein, so Goetschi weiter.

Darstellung des Schalenmodells für eine Differenzierung der Sicherheitszone

 

Mit der Terminplanung wird die Planung der Meilensteine gemäss Bericht Variantenevaluation bestätigt. Ab 2025 müssen erste Häuser geräumt werden, damit ab 2026 die Schutzbauten für Strasse und Bahn realisiert werden können. Bis 2030 müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner aus der Gefahrenzone an einen sicheren Ort umziehen, damit ab 2031 die eigentliche Räumung der Munitionsrückstände während rund zehn Jahren erfolgen kann. Im zweiten Quartal 2022 wird ein Mitwirkungsverfahren zum Sachplan-Objektblatt Mitholz durchgeführt. Dieses wird u.a. den Anlageperimeter, die Perimeter der Projektinfrastrukturen für Schutzbauten Strasse und Bahn sowie die Evakuations- und Sicherheitsperimeter umfassen. Die Botschaft mit den erforderlichen Krediten soll bis Ende Oktober 2022 durch den Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden.

Das VBS unterstützt die betroffene Bevölkerung von Mitholz insbesondere bei der Vorbereitung des Wegzugs und bei der Suche nach konkreten Lösungen für die Zukunft. Bis jetzt sei das Angebot aber noch wenig genützt worden, wie Matthias Matti, Verantwortlicher für die Unterstützung der Bevölkerung Mitholz, erklärt. Dies weil besonders in ländlichen Gebieten, die Schwelle Hilfe anzunehmen höher sei. Ab dem 1. Oktober 2021 steht der Bevölkerung nun ein erweitertes Unterstützungsangebot zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen wird Hilfe in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Arbeit, Notlagen, Wohnen und Unterstützung zu Hause angeboten. Bei Bedarf werden Hausbesuche vereinbart, damit in persönlichen Gesprächen individuell auf die Bedürfnisse eingegangen werden kann.

Bis Ende Jahr sind die Bewertungen der Liegenschaften in Mitholz abgeschlossen. Auf Basis der Bewertung wird ein Angebot für die individuelle Entschädigung gemacht. Das Entschädigungsmodell sieht vor, dass den Betroffenen an einem neuen Standort innerhalb einer Bandbreite die Preisdifferenz für eine Ersatzliegenschaft in vergleichbarer Grösse, Nutzungsart, Ausbaustandard und Zustand entschädigt wird. Zudem werden auch die Umtriebe wie Umzugskosten sowie alle anfallenden Steuerkosten ausgeglichen. In einem weiteren Schritt sollen dann auch die Bevölkerung, welche in einer Mietwohnung leben, Unterstützung vom Bund erhalten, so Matti weiter.

(text:pd&chl/bild:pd)