22 Oktober 2024

Mehr Transparenz bei kantonaler Wahl- und Abstimmungsfinanzierung

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen hat ihre Anträge zur Einführung einer transparenten Finanzierung von kantonalen Wahl- und Abstimmungskampagnen für die zweite Lesung im Grossen Rat verabschiedet. Für das Offenlegen von Spenden soll eine Schwelle von 9000 Franken gelten. Weiter soll der Grosse Rat nach spätestens zehn Jahren überprüfen, ob die Bestimmungen zur Transparenzpflicht weiterhin in Kraft bleiben sollen. Schliesslich spricht sich eine Kommissionsmehrheit für Bussen aus, wenn die Transparenzpflichten vorsätzlich missachtet werden.

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) hat ihre Anträge für die zweite Lesung des Gesetzes über die politischen Rechte verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung sollen erstmals Transparenzpflichten bei der Finanzierung von kantonalen Wahl- und Abstimmungskampagnen eingeführt werden. In erster Lesung hat der Grosse Rat die neuen Bestimmungen mehrheitlich unterstützt, in mehreren Punkten aber weitere Abklärungen gefordert. Diesen Aufträgen ist die SAK nun nachgekommen.

Höherer Schwellenwert für Spenden
Der Grosse Rat hat in der ersten Lesung den Schwellenwert für die Offenlegung von Kampagnen von 20 000 auf 30 000 Franken erhöht. In diesem Zusammenhang hat er die SAK beauftragt, die Schwelle für die Offenlegung von Spenden zu überprüfen. Spenden sollten gemäss Antrag der SAK für die erste Lesung ab 5000 Franken offenlegungspflichtig sein. Die Kommissionsmehrheit spricht sich nun für einen angepassten Schwellenwert von 9000 Franken aus. Dieser Wert entspricht dem Verhältnis der Offenlegungsschwellen zwischen Kampagnen und Spenden im Bundesrecht. Eine Kommissionsminderheit beantragt einen Schwellenwert von 7000 Franken, welcher dem ursprünglich vom Regierungsrat vorgesehenen Verhältnis entsprechen würde.

Überprüfung der Transparenzpflichten nach 10 Jahren
Gemäss dem Willen der Ratsmehrheit soll der Grosse Rat nach einer bestimmten Frist darüber entscheiden können, ob die Bestimmungen zur Transparenzpflicht weiterhin in Kraft bleiben sollen. Die SAK schlägt nun vor, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat spätestens nach 10 Jahren einen Bericht vorlegen muss. Diese Frist erlaubt es, bei drei kantonalen Gesamterneuerungswahlen Erfahrungen in der Umsetzung der Transparenzpflichten zu sammeln. Der Bericht soll insbesondere über Möglichkeiten zur Optimierung und Aufhebung der Transparenzpflichten Aufschluss geben. Der Grosse Rat erhält damit die Grundlagen, gegebenenfalls ein Gesetzgebungsverfahren auszulösen. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Lösung dem Anliegen des Grossen Rates gerecht wird. Eine direkte Ausserkraftsetzung nach Ablauf einer bestimmten Frist hält die Kommission nicht für zielführend.

Kommission will Sanktionen bei vorsätzlicher Missachtung der Transparenzpflichten
Die Kommissionsmehrheit beantragt, dass die vorsätzliche Verletzung der Transparenzpflichten mit einer Busse von bis zu 2000 Franken bestraft werden kann. Eine Kommissionsminderheit möchte hingegen auf Sanktionen verzichten. Aus ihrer Sicht soll die Öffentlichkeit die Kontrolle über die gemeldeten Informationen wahrnehmen.Die neuen Regelungen sollen gemäss Antrag der Kommission per 30. März 2025 in Kraft treten, damit die Transparenzpflichten für die Gesamterneuerungswahlen vom 29. März 2026 vollumfänglich zur Anwendung kommen.Die zweite Lesung zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte findet in der Wintersession 2024 statt.

(text:pd,jkä/symbolbild:keystone)