Maskenpflicht ab 1. Klasse im Kanton Bern
Auf den Schulstart hin gilt an der Schule im Kanton neu eine Maskentragpflicht ab der 1. Klasse. Dies hat der Regierungsrat an der Sitzung gestern Mittwoch, 22. Dezember 2021, beschlossen. Die neue Massnahme gilt ab Beginn des Schulunterrichts im neuen Jahr, dem 10. Januar 2022. Damit will der Regierungsrat den hohen Covid-19-Fallzahlen und insbesondere der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante entgegenwirken. Die Ausweitung der Maskentragpflicht soll die Ausbreitung des Coronavirus an den Schulen eindämmen und damit Kinder, Eltern sowie das Lehr- und Schulpersonal zusätzlich vor einer Infektion schützen. Die Maskentragpflicht stützt ausserdem den Präsenzunterricht. Kindergärten sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Die Regelung ist wie die anderen kantonalen Covid-Massnahmen bis zum 24. Januar 2022 befristet. Bereits von Schulbeginn weg wird die Berner Regierung jedoch die Situation mit den Fallzahlen genau beobachten, wie Bildungsdirektorin Christine Häsler zu Radio BeO sagt. Die Maskentragepflicht ab der ersten Klasse soll nur solang wie dringend notwendig gelten, betont sie weiter. Das könnte aber auch bedeuten, dass die Regelung über den 24. Januar 2022 hinweg gelten könnte.
(text:pd,ch/bild:pexels)